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  3. Gerichtsurteil in Tunesien: Femen: Blanke Brüste bringen sie ins Gefängnis

Gerichtsurteil in Tunesien
13.06.2013

Femen: Blanke Brüste bringen sie ins Gefängnis

Femen-Protest am 29. Mai 2013 vor dem Justizministerium in Tunis. Eine deutsche Studentin und zwei Französinnen sind jetzt in der tunesischen Hauptstadt zu vier Monaten Haft verurteilt worden.
Foto: epa (dpa)

Drei Femen-Aktivistinnen sind in Tunesien zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten barbusig in der Öffentlichkeit protestiert. Eine der Frauen kommt aus Deutschland

Femen-Chefin Inna Schewtschenko ist "sehr wütend". Sie bezeichnete den Urteilsspruch gegen drei ihrer Femen-Aktivistinnen als "politische Entscheidung". Eine deutsche und zwei französische Femen waren wegen einer barbusigen Protestaktion in Tunesien nach Auskunft eines Anwalts zu mehrmonatigen  Haftstrafen verurteilt worden.

Die Deutsche und ihre beiden französischen Mitstreiterinnen hatten  Ende Mai vor dem Justizpalast in Tunis mit nackten Oberkörpern gegen die Inhaftierung einer tunesischen Femen-Aktivistin  protestiert.  Nun sollen sie "wegen  unzüchtigen Verhaltens vier Monate und einen Tag" im Gefängnis  verbringen, sagte einer ihrer Anwälte, Souheib Bahri, am Mittwoch in Tunis.

Femen: Das französisches Außenministerium hatte auf ein mildes Urteil gehofft

Die französische Regierung  bedauerte die Entscheidung des Gerichts. "Wir hatten auf Milde gehofft und können die Härte des  Urteils nur bedauern", erklärte das französische Außenministerium  in einer Mitteilung. Auch die Sprecherin der Regierung in Paris,  Najat Vallaud-Belkacem, bedauerte die Entscheidung des Gerichts.  Die beiden Französinnen würden in Tunesien "konsularischen Schutz"  bekommen, fügte sie hinzu.

Femen-Chefin Inna Schewtschenko kündigte telefonisch aus Paris an,  die Femen-Mitglieder würden ihre Aktionen  in Tunesien "ausweiten und vervielfachen." Das Land sei "diktatorisch".

Der Anwalt der Femen nennt den Urteilsspruch "extrem hart"

Auch der französische Anwalt der Aktivistinnen, Patrick Klugman,  nannte den Urteilsspruch "extrem hart". Es handele sich um "einen  schweren Angriff auf die freie Meinungsäußerung", sagte Klugman.

Die Protestaktion der Frauen am 29. Mai hatte sich gegen die  Inhaftierung der Femen-Aktivistin Amina Sboui gerichtet. Die  Tunesierin war zehn Tage zuvor in Gewahrsam genommen worden, weil  sie auf eine Mauer nahe des Friedhof der Stadt Kairouan das Wort  "Femen" geschrieben hatte, um gegen eine Versammlung von Salafisten  zu protestieren.

Auch Angela Merkel beschäftigt der Femen-Prozess

Das Gerichtsverfahren gegen die drei europäischen Feministinnen war  auch Thema beim Besuch des tunesischen Ministerpräsidenten Ali  Larayedh in Berlin in der vergangenen Woche. Bundeskanzlerin Angela  Merkel (CDU) mahnte mit Blick auf den Prozess die Achtung der  Grundrechte an und machte bei ihrem Treffen mit Larayedh nach  eigenem Bekunden deutlich, "dass wir auf einen fairen und  vernünftigen Umgang in rechtsstaatlichen Verfahren hoffen". AZ, afp

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