So hoch fällt die Steuerentlastung für Familien und Singles aus
Höhere Freibeträge, eine entschärfte Progression: Was die Koalition beschlossen hat und was das im Einzelfall für einen Beschäftigten bedeutet.
Um mehr als sechs Milliarden Euro entlastet die Koalition die Steuerzahler und die Familien in den kommenden beiden Jahren. Was Finanzminister Wolfgang Schäuble als Impuls für die Binnenwirtschaft und das Wachstum in Deutschland feiert, ist allerdings nur eine politische Selbstverständlichkeit. Zu den meisten Maßnahmen ist die Bundesregierung per Gesetz verpflichtet. Große Sprünge kann damit keine Familie machen.
Grundfreibetrag Er steigt zum Jahreswechsel von 8652 auf 8820 Euro und im darauf folgenden Jahr weiter auf 9000 Euro. Der Freibetrag ist das Synonym für das sogenannte Existenzminimum, das der Staat nicht besteuern darf. Alle zwei Jahre überprüft eine spezielle Kommission daher, ob der Grundfreibetrag wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden muss. Für ein Ehepaar oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft heißt das: Im Moment sind für beide Partner zusammen 17.304 Euro steuerfrei. Im Jahr 2018 sind es dann 18.000 Euro. Von jedem Euro, der darüber hinaus geht, zwackt sich das Finanzamt einen zunehmenden Teil ab. Analog zum Grundfreibetrag steigt auch der Unterhaltshöchstbetrag, den ein Steuerpflichtiger in Anspruch nehmen kann, wenn er Geschwister, Schwiegereltern oder andere Angehörige unterstützt.
Kinderzuschlag bei maximal 160 Euro
Kinderfreibetrag Was für Eltern recht ist, ist für deren Kinder nur billig – auch ihr Existenzminimum bleibt steuerfrei. Im Moment liegt der Kinderfreibetrag bei 7248 Euro, im nächsten Jahr steigt er um 108 Euro, im übernächsten noch einmal um 72 Euro. Da vom Freibetrag naturgemäß vor allem Familien mit höheren Einkommen profitieren, wird mit ihm in der Regel auch das Kindergeld angehoben - dazu verpflichtet ist die Regierung allerdings nicht. Bei der Steuereklärung prüft das Finanzamt dann automatisch, was für eine Familie günstiger ist: Kindergeld oder Freibetrag.
Kindergeld Es wird in den nächsten beiden Jahren jeweils um zwei Euro pro Kind und Monat angehoben. Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat 2018 dann 194 Euro monatlich, für das dritte 200 Euro und für jedes weitere Kind 225 Euro. Die letzte größere Erhöhung des Kindergeldes liegt sechs Jahre zurück. Damals stieg der Satz um 20 Euro pro Kind und Monat.
Kinderzuschlag Damit Familien mit kleinem Budget nicht in Hartz IV rutschen, hat die Politik den Kinderzuschlag erfunden. Er liegt im Moment bei maximal 160 Euro monatlich für jedes Kind und steigt zum Jahreswechsel auf maximal 170 Euro. Ob der Zuschlag gezahlt wird und in welcher Höhe, entscheidet die Familienkasse anhand des Einkommens der Eltern. Von ihm profitieren vor allem größere Familien, in denen die Eltern zwar noch ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, aber nicht mehr den ihrer Kinder.
Steuerreform mit Milliarden-Entlastung versprochen
Progression Bei Lohn- und Gehaltserhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, zahlen Beschäftigte in der Regel drauf: Sie rutschen dann häufig in eine höhere Steuerklasse und haben am Ende nicht mehr Geld auf dem Konto, sondern weniger. Oder, anders ausgedrückt: Zwei Prozent mehr Lohn können zwei Prozent mehr Inflation nicht auffangen. Dieses Phänomen, von Ökonomen „kalte Progression“ genannt, will die Koalition nun durch eine Korrektur der Steuertabellen in den Griff bekommen. Vereinfacht gesagt, hebt sie dabei die Einkommensgrenzen im Steuertarif in Höhe der Inflationsrate an. Für 2017 setzt Schäuble dabei zunächst 0,73 Prozent an, für 2018 dann 1,65 Prozent.
Ausblick Für die nächste Legislaturperiode hat die Union bereits eine große Steuerreform mit einer jährlichen Entlastung von rund 15 Milliarden Euro versprochen - vor allem für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen. Auch aus der SPD sind inzwischen ähnliche Rufe zu hören. Fraktionschef Thomas Oppermann und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil stoßen sich vor allem daran, dass der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bereits bei einem zu versteuernden Einkommen von nicht einmal 60.000 Euro im Jahr beginnt.
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Beginnt denn schon wieder der Wahlkrampf?
Wie üblich düften die marginalen Entlastungen durch x-fache Belastungen mehrfach eliminiert werden...