Koch: Jugendstrafrecht auch bei Kindern anwenden
Im Streit um härtere Strafen für kriminelle Jugendliche legt Roland Koch (CDU) nach. Er fordert, in Ausnahmefällen auch Kinder unter 14 nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. An dem Vorschlag scheiden sich die Geister.
Berlin (dpa) - Am neuen Vorstoß von Hessens CDU-MinisterpräsidentRoland Koch in der Debatte über Jugendkriminalität scheiden sich erneutdie Geister.
In seiner Kampagne für ein schärferesJugendstrafrecht hatte Koch, der sich im Wahlkampf befindet, amWochenende verlangt, die Gesetze in Ausnahmefällen auch auf unter14-Jährige anzuwenden: "Wenn man betrachtet, wie im entsprechendenMilieu solche kriminellen Karrieren entstehen, dann muss man über dieAnwendung des Jugendstrafrechts diskutieren. Diese kleine Minderheitentzieht sich nämlich allen anderen Bemühungen."
Der Präsidentdes Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, warnte in den Dortmunder "RuhrNachrichten" davor, "Kinder fürs ganze Leben zu stigmatisieren".Anstelle einer schärferen Bestrafung von Kindern unter 14 Jahrenforderte er, weitere geschlossene Erziehungsheime zu schaffen. Hilgerskritisierte Koch dafür, dass es bislang in Hessen kein einziges dieserHeime gebe: "Herr Koch macht zwar große Sprüche - aber seineProblemfälle exportiert er nach Bayern, Baden-Württemberg oderRheinland-Pfalz."
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei(GdP), Konrad Freiberg, wies den neuen Vorstoß Kochs ebenfalls scharfzurück. "Wir brauchen doch keine Kinderknäste", sagte er der "PassauerNeuen Presse". "Der Vorschlag ist populistisch und unseriös. DieStrafmündigkeitsgrenze darf nicht herabgesetzt werden." Der Direktordes Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, ChristianPfeiffer, sagte demselben Blatt: "Das macht keinen Sinn. Je jüngerMenschen hinter Gitter kommen, umso höher ist ihre Rückfallquote."
Unterstützungfür Kochs Vorschlag kam hingegen vom Vorsitzenden des Bundes DeutscherKriminalbeamter, Klaus Jansen: "Das Thema Strafmündigkeit darf keineheilige Kuh sein. Ein elfjähriger Ladendieb ist nicht unser Problem -aber ein ausgebuffter Elfjähriger, der sich aufführt wie(Action-Darsteller) Chuck Norris in seinen schlimmsten Filmen."
DerSPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sprach von völligem Unfug Kochs."Dieser Mensch dreht nun völlig durch", sagte er der "ThüringerAllgemeinen". "Jeden Tag kommt er mit neuen Unsäglichkeiten und jedenTag werden seine Vorschläge schlimmer." Kinder gehörten "erzogen, nichthinter Gitter".
Der stellvertretende Vorsitzende derUnionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), zeigte sich in der"Neuen Osnabrücker Zeitung" reserviert: "Wir sind bisher derAuffassung, dass die Strafmündigkeit bei 14 Jahren bleiben sollte."Wenn es um Problemfälle im Kindesalter gehe, sei in erster LinieErziehungshilfe für die Eltern gefordert. Die Mittel des Strafrechtssind nach Ansicht Bosbachs verstärkt gefordert, wenn Elternstrafunmündige Kinder gezielt für Straftaten einsetzen. "Wenn Kinderals Werkzeuge für Diebstähle, Raub oder anderes missbraucht werden,muss das empfindliche Konsequenzen für die Eltern haben."
Mitähnlichen Argumenten stellte sich Sachsens Justizminister GeertMackenroth (CDU) hinter Koch. Er sagte dem Sender MDR Aktuell, derhessische Regierungschef reagiere damit auf das Phänomen dersogenannten Kinderbanden. Dabei nutzten kriminelle Vereinigungengezielt Kinder unter 14 Jahren aus, um Gewalttaten, Ladendiebstähle,Taschendiebstähle und ähnliche Delikte zu verüben. "Sie nutzen diestrafrechtliche Lage in Deutschland, dass Kinder unter 14 Jahrengenerell nicht bestraft werden dürfen."
Gewalttätige Kinder unter14 Jahren sollen nach dem Willen der FDP in Zukunft "zwangsweise" in"geschlossene Heime" eingewiesen werden können, schreibt die"Bild"-Zeitung unter Berufung auf ein Neun-Punkte-Programm, das diePartei an diesem Montag beschließen wolle. Der FDP-Fraktionsvorsitzendein Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki, selbst Strafverteidiger,reagierte indes im "Tagesspiegel" verärgert auf die jüngste ForderungKochs. Auf Kinder das Jugendstrafrecht anwenden zu wollen, sei"unglaublich". "Ein Politiker, der ausdrücklich den Schutz von Kinderngroß schreiben will, darf mit einer Haftandrohung für Kinder nichtoperieren."
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