Notare raten zu Überprüfungen der Patientenverfügung wegen Coronavirus-Epidemie
Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf Patientenverfügungen? Der Präsident des Deutschen Notarvereins Christian Rupp rät zur Überprüfung.
Die deutschen Notare raten Besitzern einer Patientenverfügung ihre Willensbekundungen angesichts der Coronavirus-Epidemie auf ihre Konsequenzen bei künstlicher Beatmung und intensivmedizinscher Behandlung hin zu überprüfen. „Eine Patientenverfügung kann jederzeit verändert werden, sie muss auch nicht notariell beurkundet werden“, sagte der Präsident des Deutschen Notarvereins Christian Rupp unserer Redaktion.
„Eine Patientenverfügung kann auch konkret für den Fall einer Corona-Erkrankung verändert werden“, betonte er mit Blick auf die Sorge vieler Mandanten, sei könnten wegen einer Verfügung benachteiligt werden, wenn auf Intensivstationen die Betten knapp würden. „Wer angesichts der jetzigen Epidemie Bedenken bekommt, kann einfach selbst einen Zusatz hinzufügen, dass im Fall einer Corona-Erkrankung die Patientenverfügung keine Anwendung findet, sondern dass alle intensivmedizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen“, betonte der Ulmer Notar.
Rupp betonte, dass auch in der aktuellen Krise Notare nach wie vor für die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen uneingeschränkt zur Verfügung stünden. „Die Notare haben in der Regel immer noch auf und bieten Beurkundungstermine an“, sagte der Verbandschef. Dies sei berufsrechtliche Pflicht. „Wir raten immer dazu, eine Patientenverfügung immer in Zusammenhang mit einer General- und Vorsorgevollmacht zu machen, damit alle Bereiche des Lebens im Notfall abgedeckt sind“, betonte Rupp.
Lesen Sie hier auch das ganze Interview: Was bedeutet Corona für Patientenverfügungen?
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"... selbst einen Zusatz hinzufügen, dass im Fall einer Corona-Erkrankung die Patientenverfügung keine Anwendung findet, sondern dass alle intensivmedizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen." Und wenn ein Corona positiv Getesteter einen massiven Schlaganfall oder Herzinfarkt mit Herz-Kreislauf-Stillstand erleidet, sollen dann wirklich alle intensivmedizinischen Maßnahmen durchgeführt werden - oder doch nicht. Also ganz so einfach ist das nicht. Ebenso wie mit dem Überprüfen seiner Patientenverfügung. Was genau soll jemand überprüfen? Eine hilfreiche Software zum Überprüfen seiner Patientenverfügung ist www.pflegefall-tool.de