Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Notare raten zu Überprüfungen der Patientenverfügung wegen Coronavirus-Epidemie

27.03.2020

Notare raten zu Überprüfungen der Patientenverfügung wegen Coronavirus-Epidemie

Beatmungsgeräte sind die Corona-Krise wichtig - und in stark betroffenen Ländern bereits Mangelware.
Foto: Marijan Murat, dpa (Symbol)

Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf Patientenverfügungen? Der Präsident des Deutschen Notarvereins Christian Rupp rät zur Überprüfung.

Die deutschen Notare raten Besitzern einer Patientenverfügung ihre Willensbekundungen angesichts der Coronavirus-Epidemie auf ihre Konsequenzen bei künstlicher Beatmung und intensivmedizinscher Behandlung hin zu überprüfen. „Eine Patientenverfügung kann jederzeit verändert werden, sie muss auch nicht notariell beurkundet werden“, sagte der Präsident des Deutschen Notarvereins Christian Rupp unserer Redaktion.

„Eine Patientenverfügung kann auch konkret für den Fall einer Corona-Erkrankung verändert werden“, betonte er mit Blick auf die Sorge vieler Mandanten, sei könnten  wegen einer Verfügung benachteiligt werden, wenn auf Intensivstationen die Betten knapp würden.  „Wer angesichts der jetzigen Epidemie Bedenken bekommt, kann einfach selbst einen Zusatz hinzufügen, dass im Fall einer Corona-Erkrankung die Patientenverfügung keine Anwendung findet, sondern dass alle intensivmedizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen“, betonte der Ulmer Notar.

Rupp betonte, dass auch in der aktuellen Krise Notare nach wie vor für die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen uneingeschränkt zur Verfügung stünden. „Die Notare haben in der Regel immer noch auf und bieten Beurkundungstermine an“, sagte der Verbandschef. Dies sei  berufsrechtliche Pflicht. „Wir raten immer dazu, eine Patientenverfügung immer in Zusammenhang mit einer General- und Vorsorgevollmacht zu machen, damit alle Bereiche des Lebens im Notfall abgedeckt sind“, betonte Rupp.

Lesen Sie hier auch das ganze Interview: Was bedeutet Corona für Patientenverfügungen?

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.03.2020

"... selbst einen Zusatz hinzufügen, dass im Fall einer Corona-Erkrankung die Patientenverfügung keine Anwendung findet, sondern dass alle intensivmedizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen." Und wenn ein Corona positiv Getesteter einen massiven Schlaganfall oder Herzinfarkt mit Herz-Kreislauf-Stillstand erleidet, sollen dann wirklich alle intensivmedizinischen Maßnahmen durchgeführt werden - oder doch nicht. Also ganz so einfach ist das nicht. Ebenso wie mit dem Überprüfen seiner Patientenverfügung. Was genau soll jemand überprüfen? Eine hilfreiche Software zum Überprüfen seiner Patientenverfügung ist www.pflegefall-tool.de