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  3. Prozessbeginn und Prozessende: Gescheiterte Kofferbomber vor Gericht

Prozessbeginn und Prozessende
18.12.2007

Gescheiterte Kofferbomber vor Gericht

Polizeibeamten bringen Youssef El H., einen der mutmaßlichen libanesischen Kofferbomben-Attentäter, vom Haftprüfungstermin aus dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Archivfoto 2006).
Foto: DPA

In Düsseldorf steht ab heute einer der gescheiterten Kofferbomber von Köln vor Gericht. Sein Komplize erwartet zur selben Zeit in Beirut das Urteil. Eine terroristische Vereinigung sind die beiden jedoch nicht.

Düsseldorf (dpa) - Im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts beginnt an diesem Dienstag der Prozess um die im Sommer 2006 gescheiterten Kofferbomben-Anschläge auf zwei Regionalzüge.

Vor dem Staatsschutzsenat des Gerichts muss sich der 23-jährige Libanese Youssef El H. wegen vielfachen versuchten Mordes verantworten. Er soll die Sprengsätze mit einem Komplizen im Kölner Hauptbahnhof am 31. Juli 2006 in den Zügen deponiert haben. Konstruktionsfehler hatten verhindert, dass die Bomben in den Zugabteilen in die Luft gingen.

Ebenfalls an diesem Dienstag soll in Beirut bereits das Urteil gegen den mutmaßlichen Komplizen Jihad H. (22) verkündet werden. Jihad H. war im Libanon festgenommen und dort vor Gericht gestellt worden, weil mit Deutschland kein Auslieferungsabkommen besteht. Ihm droht lebenslange Haft.

Die Bundesanwaltschaft geht von einem islamistischen Hintergrund der Taten aus. Die Kofferbombenanschläge seien als Racheakt auf die auch in Deutschland veröffentlichten dänischen Karikaturen des Propheten Mohammed geplant gewesen. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wird in der 40-seitigen Anklageschrift nicht erhoben. Dazu fehlt den Ermittlern ein dritter Verdächtiger: denn eine Terrorvereinigung muss nach deutschem Recht aus mindestens drei Terroristen bestehen.

Die Verteidigung legt derweil nah, dass die Konstruktionsfehler Absicht der Bastler gewesen sein könnten. Somit hätten sie die Kofferbomben nur als Attrappen auf die Reise geschickt. Die Bundesanwaltschaft sieht dagegen die Absicht der beiden Männer, möglichst viele Menschen zu töten, durch Aussagen aus dem Libanon belegt. Die Ermittler hätten entsprechende Erkenntnisse aus mehreren Rechtshilfe-Ersuchen erlangt.

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