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23.12.2009

Russisches Gericht hebt Lebedew-Haftbefehl auf

Russisches Gericht hebt Lebedew-Haftbefehl auf
Foto: DPA

Moskau (dpa) - Das Oberste Gericht Russlands hat überraschend den Haftbefehl gegen den Ölmanager Platon Lebedew, einen früheren Partner von Kremlkritiker Michail Chodorkowski, für unrechtmäßig erklärt.

Die Rechte Lebedews seien bei seiner Verhaftung im Juli 2003 erheblich verletzt worden, begründeten die Richter der Agentur Interfax zufolge am Mittwoch ihre Entscheidung. Das Urteil hat aber keine Auswirkung, da Lebedew zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Das Gericht reagierte mit dem Urteil auf eine Weisung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg.

Lebedews Anwälte bezeichneten den Richterspruch als Teilsieg, der das Vertrauen in die Arbeit des Gerichts erhöhen könne. Nun gebe es die Hoffnung, dass auch andere Entscheidungen der russischen Justiz erfolgreich angefochten werden können, sagte Lebedews Anwältin Jelena Lipzer. Außerdem sei das Urteil ein Signal für Richter, nicht mehr die Menschenrechte von Beschuldigten zu verletzten.

Die Verfahren gegen Lebedew und Chodorkowski gelten als politisch gesteuert. Beide waren 2003 festgenommen worden und sitzen nach dem Schuldspruch von 2005 eine achtjährige Haftstrafe wegen Steuerbetrugs ab. Als früherer Chef des inzwischen zerschlagenen russischen Ölkonzerns Yukos muss sich Chodorkowski derzeit mit Lebedew erneut vor Gericht wegen mutmaßlicher Wirtschaftsverbrechen verantworten.

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