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15.12.2017

„Scharia Polizisten“ vor Gericht

Die Islamisten drehten ihre Aktion selbst als Internetvideo.
Foto: dpa-Archiv

Bundesgerichtshof rollt Verfahren auf

Die Islamisten gingen mit Warnwesten nachts als „Sharia Police“ durch die Wuppertaler Innenstadt. Sie filmten sich selbst und sprachen, junge Muslime an, um sie angeblich vom Besuch von Spielhallen, Gaststätten oder Bordellen sowie vom Alkoholkonsum abzuhalten. Der Auftritt der selbst ernannten Sittenwächter löste nicht nur bundesweit Empörung aus, sondern auch strafrechtliche Ermittlungen. Doch das Landgericht Wuppertal sprach alle sieben Angeklagten vom Vorwurf frei, sie hätten gegen das „Uniformverbot“ verstoßen. Doch nun prüft der Bundesgerichtshof, ob sich die Islamisten nicht doch strafbar gemacht haben.

Der Vorsitzende BGH-Richter erklärte gestern, bei der Beurteilung des Falls komme es vor allem auf die Aufschrift der Warnwesten an. Nach Überzeugung der Anklagevertreterin der Bundesanwaltschaft ist es nicht entscheidend, ob die Warnwesten Uniformteile sind. Sie seien als gleichartige Kleidungsstücke geeignet, Menschen einzuschüchtern – vor allem wegen des Aufdrucks „Sharia Police“ auf einigen Exemplaren. Scharia ist die arabische Bezeichnung für islamisches Recht und beruft sich auf den Koran und wird in vielen streng islamischen Ländern rigoros ausgeübt.

Der mutmaßliche Initiator der Aktion, der Islamisten-Prediger Sven Lau, ist nicht Teil des Verfahrens: Er wurde im Juli vom Düsseldorfer Oberlandesgericht wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.

Eine Entscheidung will der BGH am 11. Januar verkünden. (dpa)

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