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10.10.2007

So finanziert der Staat die Parteien

Erstattung der Wahlkampfkosten: Parteien erhalten Geld aus demBundeshaushalt, um ihre Arbeit finanzieren zu können. Wichtigster Teilder staatlichen Parteienfinanzierung ist die Wahlkampfkostenerstattung­ vorausgesetzt, die Partei hatte Erfolg beim Wähler. Grundsätzlichdürfen den Parteien derzeit jährlich maximal 133 Millionen Euroausgezahlt werden.

Erstattung der Wahlkampfkosten: Parteien erhalten Geld aus dem Bundeshaushalt, um ihre Arbeit finanzieren zu können. Wichtigster Teil der staatlichen Parteienfinanzierung ist die Wahlkampfkostenerstattung ­ vorausgesetzt, die Partei hatte Erfolg beim Wähler.

Grundsätzlich dürfen den Parteien derzeit jährlich maximal 133 Millionen Euro ausgezahlt werden. Übersteigt die auszuzahlende Summe diesen Betrag, wird die Zuwendung für die einzelnen Parteien proportional gekürzt. Außerdem gilt: Obergrenze der staatlichen Finanzierungsmittel ist die Höhe der von der Partei selbst erwirtschafteten Mittel.

Anspruch haben Parteien, die bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der Zweitstimmen (bei einer Landtagswahl 1,0 Prozent) erhalten haben. Auch Parteien, für die in einem Wahlkreis mindestens zehn Prozent der Wähler stimmten, die aber nicht auf Landesebene antraten, können mit staatlichen Mitteln rechnen. Legt man das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl 2005 zu Grunde, haben jetzt neben den großen Parteien auch NPD (1,6 Prozent) und Republikaner (0,6 Prozent) Anspruch auf finanzielle Zuwendung.

Im Einzelnen erhalten Parteien als Finanzierung jährlich 0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme, jedoch 0,85 Euro für die ersten vier Millionen Stimmen und 0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitgliedsbeiträge und Spenden) erhalten haben. Dabei werden Zuwendungen bis 3300 Euro je Spender berücksichtigt. (ap)


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