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15.10.2016

Streichung von AfD-Kandidat: Juristen fordern Neuwahlen in Sachsen

Der AfD-Vorstand unter Leitung von Frauke Petry soll laut Medienberichten einen unliebsamen Kandidaten von der Wahlliste gestrichen haben.
Foto: Bernd von Jutrczenka/Archiv (dpa)

Juristen halten die Landtagswahl in Sachsen vor gut zwei Jahren für ungültig, weil die rechtspopulistische AfD einen unliebsamen Kandidaten von ihrer Wahlliste gestrichen haben soll.

Der Landtag sei "wegen der unzulässigen Streichung des AfD-Kandidaten nicht verfassungsgemäß zusammengesetzt", sagte der Düsseldorfer Parteienrechtsexperte Martin Morlok dem "Spiegel". "An Neuwahlen führt kein Weg vorbei."

So sieht es auch seine Kollegin Sophie Schönberger von der Universität Konstanz. "Die Streichung eines gewählten Kandidaten durch den Vorstand aus politischen Gründen ist ein klarer Verstoß gegen das Gebot innerparteilicher Demokratie", sagte sie dem Magazin. "Der Landeswahlausschuss hätte die gesamte AfD-Liste zurückweisen müssen."

Der AfD-Vorstand unter Leitung von Frauke Petry hatte laut "Spiegel" aus politischen Gründen beschlossen, den auf einem Parteitag gewählten Arvid Samtleben von der Liste nehmen zu lassen. Obwohl Samtleben bei der Landeswahlleiterin Beschwerde eingelegt habe, sei die veränderte AfD-Liste zugelassen worden. Wäre Samtleben nicht gestrichen worden, säße er dem Bericht zufolge heute im Landtag.

Beschwerde wird seit zwei Jahren geprüft

Dass der sächsische Wahlprüfungsausschuss seit nunmehr zwei Jahren Samtlebens Beschwerde prüft, nannte der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee im "Spiegel" eine "typische Verzögerungsstrategie". "Die Abgeordneten urteilen als Richter in eigener Sache, nämlich über ihren eigenen Verbleib im Parlament." Es sei "kein Wunder, dass niemand mögliche Rechtsverstöße ernsthaft klären will".

Frauke Petrys Parteifreund Björn Höcke ermutigte sie, das Thema rasch zu klären. "Ich denke, dass es sich allenfalls um einen Formfehler handelt, den Frauke Petry mit Leichtigkeit durch Vorlage der entsprechenden Beweise aus der Welt schaffen kann", zitierte der "Spiegel" Höcke.

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Die AfD hatte bei der Landtagswahl in Sachsen Ende August 2014 aus dem Stand fast zehn Prozent geholt. Damals galt sie noch als eurokritisch. Inzwischen ist die Partei in etlichen Landtagen vertreten. afp

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Die Diskussion ist geschlossen.

17.10.2016

Stimmt

Und so ging die erforderliche Neuwahl aus

Allerdings fand ich keine Hinweise, ob die Verursacher der Wahlannullierung schadensersatzpflichtig gemacht wurden.

Raimund Kamm

17.10.2016

Diese Schadensdiskussion kann am Ende nur der Afd nützen. Sowohl hinsichtlich der Sitzverteilung der anstehenden Neuwahl wie auch der Kritik am "System".

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http://www.sueddeutsche.de/politik/auseinandersetzungen-in-der-afd-juristen-fordern-neuwahlen-in-sachsen-1.3206998

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Samtleben legte bereits 2014 Beschwerde bei der Landeswahlleitung ein, um gegen seinen Rausschmiss zu protestieren. Diese ließ die AfD-Liste trotzdem als gültig zu. Mehrere Rechtswissenschaftler halten das für einen Fehler - und erklären die gesamte Landtagswahl für ungültig.

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Mit diesem Ablauf liegt die Schuld bei der Landeswahlleitung und der bereits mal durch eine Dienstwagenaffäre aufgefallenen Vorsitzenden. Eine juristisch abwegige Forderung nach Schadenersatz gegen die Afd aus dem Mund des politischen Gegners kann eigentlich nur mit einem "Freispruch" enden.

17.10.2016

Parteien müssen ihre Kandidaten demokratisch nominieren

Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie aufmerksam in einer Partei darauf geachtet wird, dass die Kandidatenaufstellung demokratisch erfolgt. Offensichtlich haben Frau Petry und der AFD-Vorstand in Sachsen autokratisch in die Nominierung eingegriffen. Damit war die Kandidatennominierung ungesetzlich und unwirksam.

Neuwahlen scheinen unvermeidbar. Der Vorstand muss die Verantwortung übernehmen und zurücktreten. Und die Kosten für die Wahlwiederholung müssten die Verursacher tragen. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind zu prüfen.

Raimund Kamm

17.10.2016

Tja, mit der Demokratie haben so manche ein Problem. Gell?

Kosten von Verursachern einzuklagen und strafrechtliche Konsequenzen zu prüfen wäre bei vielen angebracht.