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  3. Verfassungsgericht hat entschieden: Kopftuchverbot an türkischen Universitäten bleibt in Kraft

Verfassungsgericht hat entschieden
05.06.2008

Kopftuchverbot an türkischen Universitäten bleibt in Kraft

Ein Kopftuch dürfen Beamte in Hessen auch künftig nicht im Dienst tragen.
Foto: DPA

Kopftücher bleiben an türkischen Universitäten weiterhin verboten. Das entschied das Verfassungsgericht in Ankara.

Ankara (dpa) - Das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten tritt wieder inkraft. Das Verfassungsgericht in Ankara kippte am Donnerstag die politisch umstrittene Entscheidung, mit der das Parlament im Februar das Tragen von Kopftüchern erlaubt hatte.

Eine Mehrheit der Richter habe entschieden, dass eine entsprechende Änderung der Verfassung durch das Parlament keinen Bestand haben könne, berichteten türkische Fernsehsender am Donnerstag. Das Gesetz verletze das Prinzip der Trennung von Staat und Religion.

Die Richter entschieden damit gegen die islamisch-konservative Regierungspartei AKP von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan. Das Parlament hatte das Kopftuchverbot im Februar mit den Stimmen der AKP-Mehrheit aufgehoben. Dazu waren der Artikel 10 ("Gleichheit vor dem Gesetz") und der Artikel 42 ("Recht und Plicht zu Erziehung und Bildung") geändert worden.

Die Verfechter des Kopftuchverbotes werfen der Regierung von Erdogan vor, eine schleichende Islamisierung der Türkei zu betreiben und die von Republikgründer Mustafa Kemal Atatürk verfügte Trennung von Staat und Religion aufzuweichen. Dagegen haben AKP-Politiker das Kopftuch als persönliches religiöses Freiheitsrecht verteidigt.

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