Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Bundesgerichtshof: Von Rauchen und Rücksicht - Ein Kommentar zum Urteil

Bundesgerichtshof
17.01.2015

Von Rauchen und Rücksicht - Ein Kommentar zum Urteil

Rauchen wann ich will und so viel ich will: Das geht nicht, wenn die Nachbarn davon stark beeinträchtigt werden, meint der BGH.
Foto: Uli Deck (dpa)

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt: Mieter können Nachbarn das starke Rauchen auf dem Balkon verbieten. Diese Entscheidung bietet viel Gesprächsstoff.

Es ist ein Urteil, das viel Gesprächsstoff bietet, das aber geeignet sein könnte, erst recht zigfach neuen Streit auszulösen. Raucher und Nichtraucher werden bald aufeinanderprallen und austesten, wie weit gegenseitige Rücksichtnahme gehen muss. Wo hört die Freiheit des Rauchers auf? Und wo beginnt die Belästigung des nichtrauchenden Nachbarn?

Spätestens seit Einführung des Rauchverbots in öffentlichen Einrichtungen und in der Gastronomie ist der Nikotingenuss in die Defensive geraten. Es ist keine Selbstverständlichkeit mehr, dass immer und überall geraucht werden darf. Dafür gibt es gute gesundheitliche Gründe. Auch immer mehr private Wohnungen werden zu rauchfreien Zonen erklärt. Das Qualmen ist somit zum Freiluftvergnügen geworden mit allen unerwünschten Nebenwirkungen wie Geruchs-, Nikotin- und Lärmbelästigung der Anlieger – überall in den Wohnanlagen und verschärft im Umfeld von Gastronomiebetrieben.

Der Bundesgerichtshof macht deutlich, dass die Raucher grundsätzlich Rücksicht auf andere Menschen nehmen müssen. Aber er hat kein generelles Rauchverbot auf Balkonen verfügt. Wo der goldene Mittelweg im Einzelfall liegt, müssen notfalls andere Richter entscheiden. Als ob sie nichts Wichtigeres zu tun hätten.

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.