Von Rauchen und Rücksicht - Ein Kommentar zum Urteil
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt: Mieter können Nachbarn das starke Rauchen auf dem Balkon verbieten. Diese Entscheidung bietet viel Gesprächsstoff.
Es ist ein Urteil, das viel Gesprächsstoff bietet, das aber geeignet sein könnte, erst recht zigfach neuen Streit auszulösen. Raucher und Nichtraucher werden bald aufeinanderprallen und austesten, wie weit gegenseitige Rücksichtnahme gehen muss. Wo hört die Freiheit des Rauchers auf? Und wo beginnt die Belästigung des nichtrauchenden Nachbarn?
Spätestens seit Einführung des Rauchverbots in öffentlichen Einrichtungen und in der Gastronomie ist der Nikotingenuss in die Defensive geraten. Es ist keine Selbstverständlichkeit mehr, dass immer und überall geraucht werden darf. Dafür gibt es gute gesundheitliche Gründe. Auch immer mehr private Wohnungen werden zu rauchfreien Zonen erklärt. Das Qualmen ist somit zum Freiluftvergnügen geworden mit allen unerwünschten Nebenwirkungen wie Geruchs-, Nikotin- und Lärmbelästigung der Anlieger – überall in den Wohnanlagen und verschärft im Umfeld von Gastronomiebetrieben.
Der Bundesgerichtshof macht deutlich, dass die Raucher grundsätzlich Rücksicht auf andere Menschen nehmen müssen. Aber er hat kein generelles Rauchverbot auf Balkonen verfügt. Wo der goldene Mittelweg im Einzelfall liegt, müssen notfalls andere Richter entscheiden. Als ob sie nichts Wichtigeres zu tun hätten.
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