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NSU-Prozess
19.03.2015

War Beate Zschäpe doch nicht Teil des NSU-Trios?

Zeugenaussagen von Nachbarn von Beate Zschäpe lassen daran Zweifeln, dass die Angeklagte Teil des NSU-Trios war.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Zeugenaussagen werfen Zweifel auf, ob die Beate Zschäpe tatsächlich Teil des NSU-Trios mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt war. Zschäpe soll meist allein im Unterschlupf gewesen sein.

War das NSU-Trio wirklich ein Trio oder hatte Beate Zschäpe im Untergrund nur sporadisch mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu tun? Diese Frage haben am Donnerstag im NSU-Prozess zwei Zeuginnen aufgeworfen, die Zschäpe als Nachbarn an der Polenzstraße in Zwickau erlebten. Dort hatte sich das Trio nach Erkenntnis der Bundesanwaltschaft eine Parterrewohnung als Unterschlupf gemietet und von 2001 bis 2008 bewohnt.

In diesen Jahren geschahen die meisten der zehn Morde und die beiden Sprengstoffanschläge, die dem NSU zur Last gelegt werden. Erst danach zogen die drei in die Wohnung an der Zwickauer Frühlingstraße, die Zschäpe nach dem Tod ihrer Gefährten im November 2011 in Brand steckte. NSU-Prozess: Zeuge redet sich um Kopf und Kragen

NSU-Prozess: Zeugen haben Beate Zschäpe meist allein gesehen

Beide Zeuginnen sagten, Zschäpe sei in der Polenzstraße meistens allein gewesen. Sie habe sich "Lisa Dienelt" genannt und erzählt, sie teile sich die Wohnung "mit ihrem Freund". Als den erkannte eine der Zeuginnen auf einem Foto Uwe Mundlos. Der "Freund" sei aber nur selten zu Hause gewesen. "Lisa" habe erzählt, er sei meistens unterwegs "auf Montage". Damit verdiene er viel Geld, weshalb sie nicht arbeiten müsse.

Der andere der beiden Männer sei noch seltener zu sehen gewesen. Eine der Zeuginnen sagte, sie habe ihn im Verlauf eines Jahres vielleicht zweimal wahrgenommen. Vorgestellt worden sei er als der Bruder des Zschäpe-Freundes.  Schulfreund bringt neue Details über Mundlos und Zschäpe ans Licht

Über persönliche Dinge habe "Lisa" kaum gesprochen, sagten beide Zeuginnen übereinstimmend aus. Sie habe auch höchst ungern Besucher in die Wohnung gelassen. Persönliche Freundschaften habe ihr Freund ihr verboten, meinte eine der beiden Frauen. "Sie durfte ja nicht mal einen Döner holen."

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Zeugenaussagen sorgen für Unklarheiten im NSU-Prozess

Für Rätselraten sorgte die Schilderung einer Begebenheit kurz vor dem Auszug Zschäpes aus der Polenzstraße: Sie habe sich im Hof noch einmal mit den Nachbarn getroffen, sagte eine der Zeuginnen. Einer habe gefragt, wohin sie ziehe. Sie habe geantwortet, in eine Wohnung im Zwickauer Stadtteil Pölbitz.

An dieser Stelle redete Beate Zschäpe im Münchner Gerichtssaal immer wieder auf ihre Anwälte ein. Deren Fragen an die Zeugin legten dann nahe, Zschäpe könnte für sich allein - ohne die Männer - eine neue Wohnung bezogen haben. Dies ist bisher nicht bekannt. Die Zeuginnen konnten sich dazu an keine Details erinnern.

Andere Schilderungen einer der Zeuginnen legen dagegen einen engen Zusammenhalt des Trios nahe. So habe sie mitbekommen, dass die drei zusammen mit einem Wohnmobil in den Urlaub gefahren sein sollen. "Lisa" habe ihr gesagt, das hätten sie schon einmal gemacht, "und weil das so gut klappte, könnte man das wiederholen". Etwas verschämt habe sie einmal auch eingestanden, mit beiden Männern gleichzeitig sexuelle Beziehungen zu pflegen.

Zschäpe als Teil des NSU-Trios: "Wunsch der Ermittler"?

Zschäpe-Anwalt Wolfgang Stahl erklärte nach der Vernehmung, die Verteidigung sehe sich darin bestärkt, dass die Theorie von einem NSU-Trio eher der "Wunsch der Ermittler" sei als objektiv beweisbare Tatsache. Die Verteidigung versucht seit Prozessbeginn, das Bild eines geschlossenen Trios zu widerlegen. Nebenkläger-Anwalt Yavuz Narin erwiderte dagegen, Zschäpe sei auch gesehen worden, wie sie "Männerwäsche aufgehängt" habe, was für das Trio spreche.

Am Rande des Prozesses wurde bekannt, dass der Bundesgerichtshof eine Haftbeschwerde der Verteidiger des mitangeklagten Ralf Wohlleben ablehnte. Wohlleben sitzt wie Zschäpe seit bald dreieinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Nach Ansicht der Bundesrichter ist seine weitere Inhaftierung angemessen, weil er im Fall einer Verurteilung eine deutlich höhere Haftstrafe zu erwarten habe. dpa, lby

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