Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Früherer US-Präsident: US-Justizministerium darf Trump-Dokumente weiter auswerten

Früherer US-Präsident
22.09.2022

US-Justizministerium darf Trump-Dokumente weiter auswerten

Familie auf der Anklagebank: Neben Donald Trump richtet sich die Klage der New Yorker Generalstaatsanwältin auch gegen seine Kinder Eric, Donald Jr. und Ivanka (von links nach rechts).
Foto: Evan Vucci/AP, dpa

Die Liste der juristischen Scherereien von Ex-Präsident Donald Trump ist lang. Aus seiner Perspektive haben alle Fälle eines gemeinsam: Sie sind politisch motiviert und sollen ihm schaden.

Im Streit um die Auswertung der im Anwesen des Ex-Präsidenten Donald Trump beschlagnahmten Geheimunterlagen hat das US-Justizministerium einen wichtigen Erfolg erzielt. Ein Bundesgericht entschied am Mittwoch, dass die Ermittler die Dokumente für ihre Arbeit weiterhin verwenden dürfen.

Sie untersuchen, ob Trump mit der Aufbewahrung mehrerer teils als streng geheim eingestufter Unterlagen in seiner privaten Villa nach seiner Amtszeit gegen das Gesetz verstoßen hat. Das Bundesgericht hob damit die Entscheidung eines Gerichts im US-Bundesstaat Florida aus unterer Instanz auf und teilte weiter mit, dass es für Trumps wiederkehrende Behauptung, die Geheimhaltung der Dokumente rechtzeitig aufgehoben zu haben, keine Belege gebe.

In einem Interview mit Fox News behauptete Trump, ein US-Präsident könne geheime Dokumente einfach freigeben, in dem er es sage - oder sogar nur darüber nachdenke. Tatsächlich gibt es für die Freigabe von Dokumenten ein formelles Verfahren mit mehreren hochoffiziellen Schritten.

Zweites Verfahren in New York

Die Untersuchung von Trumps Umgang mit geheimen Regierungsunterlagen ist nur eines von vielen juristischen Problemen, mit denen sich der Ex-Präsident derzeit konfrontiert sieht. Mit der New Yorker Zivilklage haben die Ermittlungen nichts zu tun.

Ebenfalls am Mittwoch hatte die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James eine umfangreiche Klage wegen Betrugs vorgelegt, die sich unter anderem gegen Trump, sein nach ihm benanntes Unternehmen und die drei Kinder Donald Junior, Eric und Ivanka richtet. Sie sollen im großen Stil und über Jahre hinweg den Firmenwert der Trump Organization manipuliert haben.

Den Vorwürfen zufolge sollen die Trumps ihre Finanzen je nach Bedarf größer oder kleiner gerechnet haben, um beispielsweise einfacher an Kredite zu kommen oder weniger Steuern zu zahlen. Auch die Deutsche Bank habe solche Kredite gewährt, sagte James. Sie wolle mit der Klage unter anderem erreichen, dass die Trumps 250 Millionen US-Dollar (250 Millionen Euro) als Wiedergutmachung zahlen müssen. Auch wolle sie verhindern, dass Trump oder seine Kinder je wieder eine Funktion in Vorständen oder Aufsichtsräten von Unternehmen in New York übernehmen dürfen. Ihnen solle es auch verboten werden, in den kommenden fünf Jahren Kredite aufzunehmen oder Immobilien zu kaufen, forderte James.

"Donald Trump hat fälschlicherweise sein Vermögen um Milliarden Dollar aufgebläht, um sich selbst zu Unrecht zu bereichern und um das System auszutricksen - und damit uns alle", sagte James. Sie leitete drei Jahre lang zivilrechtliche Ermittlungen gegen Trumps Firmenimperium, sprach nach eigenen Angaben mit 65 Zeugen und wertete "Millionen Dokumente" aus. Über zehn Jahre hinweg hätten Trump und die anderen Angeklagten in mehr als 200 Fällen Vermögenswerte falsch bewertet. Die 220-seitige Klageschrift enthalte viele Beispiele dafür, sagte James weiter.

"Anklage hat nichts mit den Fakten zu tun"

Trumps Konzern wies die Vorwürfe zurück. "Wie wir alle wissen, hat die heutige Anklage nichts mit den Fakten oder dem Gesetz zu tun", teilte die Trump Organization am Mittwoch mit. "Stattdessen geht es um Politik, ganz einfach."

Trump stellt sich einmal mehr als Opfer dar, bezeichnet das Vorgehen als eine "weitere Hexenjagd" gegen ihn, die James dazu nutze, ihre eigenen Beliebtheitswerte zu steigern. Der Hintergrund: In den USA gehören Generalstaatsanwälte meist einer Partei an und werden in vielen Bundesstaaten vom Volk gewählt. James ist Mitglied der Demokraten und will im November wiedergewählt werden. "Letitia James ist die korrupteste Generalstaatsanwältin in der Geschichte der Vereinigten Staaten - sie hat im Wahlkampf versprochen, meinen Vater zu verklagen", schrieb Eric Trump am Mittwoch auf der von seinem Vater mitgegründeten Social-Media-Plattform Truth Social.

Auswirkungen auf Trumps politische Karriere

Unklar ist, wie sich dieses Verfahren auf Trumps politische Karriere und kommende Wahlen in den USA auswirken wird. Der 76-jährige Republikaner hat immer wieder angedeutet, 2024 noch einmal als Präsident kandidieren zu wollen, dies aber noch nicht offiziell angekündigt. Experten halten es für unwahrscheinlich, dass eines der oft mehrjährigen Verfahren mit Möglichkeiten für Revisionen und Nachverhandlungen vor der Wahl im November 2024 zu einer Verurteilung führen würden.

James ist der Auffassung, dass Trump auch das Strafrecht im Bundesstaat New York verletzt und gegen US-weite Bundesgesetze verstoßen haben könnte. Sie teilte am Mittwoch mit, ihre Ermittlungsergebnisse auch an die Steuerbehörde IRS und die Staatsanwaltschaft für mögliche strafrechtliche Ermittlungen übergeben zu haben.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.