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Bundesregierung
01.08.2023

Gewerkschaft der Polizei kritisiert Cannabis-Gesetzentwurf

Fehlt es dem Cannabis-Gesetzesentwurf der Bundesregierung an Präzision und Weitsicht? Das findet jedenfalls die Gewerkschaft der Polizei.
Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa

Kiffen ja, aber mit Einschränkungen und nicht nahe Schulen, Kitas, und Co. - so plant es das Bundesgesundheitsministerium. Doch die GdP äußert Bedenken mit Blick auf die konkrete Umsetzbarkeit.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet durch die Cannabis-Pläne der Bundesregierung eine starke Mehrbelastung. Dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums fehle es an Präzision und Weitsicht, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

"An keiner Stelle des Papiers wird deutlich, wie der zu erwartende erhöhte technische und personelle Aufwand der Polizei und anderer Behörden gestemmt werden soll." Poitz sagte: "Ich hoffe nicht, dass das Bundesgesundheitsministerium glaubt, unsere Kolleginnen und Kollegen würden die geforderte 200-Meter-Distanz zwischen einem Konsumenten und einer Kita mit dem Zollstock nachmessen."

Nach den Plänen sollen grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden. In der Öffentlichkeit darf in einem Abstand von bis zu 200 Metern zu Schulen, Kitas, Spiel- oder Sportplätzen nicht gekifft werden.

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