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Eltern
09.04.2024

Verfassungsgericht stärkt Rechte von Vätern

Leibliche Väter bekommen im Trennungsfall mehr Rechte.
Foto: Jens Büttner. dpa

Das höchste Gericht verlangt, bis Mitte nächsten Jahres die Stellung von leiblichen Vätern im Falle von Trennungen zu verbessern. Ein Kind könnte damit zwei Väter haben.

Dass Familien auseinanderbrechen, ist gesellschaftliche Normalität in Deutschland. So wird etwa jede dritte Ehe geschieden. Für Kinder ist die Trennung ein tiefer Einschnitt und in vielen Fällen gelingt es ihren Eltern nicht, gütlich auseinanderzugehen. Gestritten wird um Umgangs- und Sorgerecht sowie die Unterhaltszahlungen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil die Rechte von leiblichen Vätern gestärkt. Das Parlament muss reagieren.

Wie war die Ausgangslage?

Ein Paar aus Sachsen-Anhalt bekommt ein gemeinsames Kind, doch die Mutter trennt sich kurz nach der Geburt von ihrem Partner. Beide sind nicht verheiratet, weshalb der Vater nicht automatisch auch der rechtliche ist und das Sorgerecht besitzt. Die Anerkennung der Vaterschaft scheitert an der ehemaligen Lebensgefährtin. Die Frau lernt einen neuen Mann kennen und lässt diesen als juristischen Vater eintragen. Der biologische Vater hatte zwar eine Beziehung zu seinem Sohn aufgebaut, darf ihn aber seitdem nur selten sehen. In der mündlichen Anhörung des Falles sprach er davon, nur alle zwei Wochen Kontakt zu ihm zu haben. 

Grundsätzlich sind Eltern frei darin, die Erziehung ihrer Kinder zu regeln. Doch rechtlich einfordern können biologische Väter nur das schwächere Umgangsrecht, wenn es dem Kindeswohl dient. Das stärkere Sorgerecht liegt zumeist bei den juristischen Vätern, wenn dem die Mutter zugestimmt hat. Der Kläger wollte sich aber intensiv um die Erziehung seines Sohnes kümmern und ging den Rechtsweg durch alle Instanzen, der nun von Erfolg gekrönt ist.

Leibliche Väter, die nicht als juristische Väter anerkannt sind, haben deutlich weniger Rechte im Umgang mit ihren Kindern. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Position gestärkt.
Foto: Marco Rauch, dpa

Was entschieden die Richter genau?

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Das Verfassungsgericht hat geurteilt, dass die derzeitige Gesetzeslage gegen das Elterngrundrecht der leiblichen Väter verstößt, wie es in Artikel 6 des Grundgesetzes definiert ist. „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“, heißt es dort im zweiten Absatz. Die höchsten deutschen Richter korrigierten damit die bisherige Haltung des Verfassungsgerichts. „Anders als in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angenommen sind jedenfalls leibliche Väter … im Ausgangspunkt Träger des Elterngrundrechts“, heißt es in ihrem Urteil. Demnach muss es auch für leibliche Väter möglich werden, rechtliche Väter zu werden und damit eine Chance zu haben, das höherwertige Sorgerecht zu bekommen. 

Die Richter eröffnen damit die Möglichkeit, dass ein Kind eine Mutter und zwei juristische Väter haben kann. Sie gaben dem Parlament dem Auftrag, bis spätestens Mitte nächsten Jahres eine neue Regelung zu erlassen. So lange bleibt das geltende Recht in Kraft. Eingeleitete Verfahren sind aber auf Antrag auszusetzen, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth erklärte.

Wie reagiert die Politik?

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte bereits im Januar Eckpunkte zur Reform des sogenannten Abstammungsrechts vorgelegt, die das Urteil des Verfassungsgerichts vorausahnten. „Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber die Rechtsposition leiblicher Väter stärken muss. Genau das sehen unsere Reformpläne vor“, sagte Buschmann nach dem Urteil. Er wolle nun zügig einen Gesetzentwurf vorlegen. Im Kern will der Justizminister aber daran festhalten, dass ein Kind nur eine Mutter und einen juristischen Vater hat. „Es bleibt dabei, dass ein Kind nur zwei rechtliche Eltern hat“, hieß es in den Eckpunkten. Es soll aber für die biologischen Väter einfacher werden, rechtlicher Vater zu werden. So soll die Anerkennung der juristischen Vaterschaft nicht mehr vollzogen werden dürfen, wenn ein leiblicher Vater auf eben jene Feststellung klagt. 

Der Kläger in Sachen Vaterschaftsrecht erwartet das Urteil des Bundesverfassungsgericht zu seinem Fall. Er ist durch alle Instanzen gegangen und bekam höchstrichterlich Recht.
Foto: Uli Deck, dpa

Die Verfassungsrichter trugen dem Parlament auf, ein hinreichend effektives Verfahren zu bestimmen, durch das leibliche auch rechtliche Väter werden können. Der zuständige SPD-Abgeordnete Jan Plobner will hingegen nicht von vornherein ausschließen, dass ein Kind zwei rechtliche Väter haben kann. „Diese Option erscheint mir sehr sinnvoll, und ich werde diese Möglichkeit unter anderem auch in den Beratungen zur Reform des Abstammungsrechts thematisieren“, sagte er unserer Redaktion. Unions-Fraktionsvize Doro Bär nannte das Urteil einen Fortschritt für die Kinder. "Jedes Kind sollte die grundsätzliche Möglichkeit haben, von Geburt an seine leiblichen Eltern zu erleben", sagte die CSU-Politikerin unserer Redaktion. 

Was sagen Väterverbände?

„Wir freuen uns, dass der Vater, der das Kind gezeugt hat, nicht mehr von der Vaterschaft ausgeschlossen werden kann“, erklärte der Verein Väteraufbruch für Kinder. Vorstandsmitglied Christoph Köpernick sprach sich dafür aus, dass der leibliche Vater im Regelfall auch der rechtliche Vater werden soll. „Damit besteht in der Gesellschaft und für alle Beteiligten frühestmögliche Klarheit.“

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