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  3. Extremistischer Verdachtsfall: Streit mit Verfassungsschutz: OVG weist alle rund 470 Beweisanträge der AfD ab

Extremistischer Verdachtsfall
29.04.2024

Streit mit Verfassungsschutz: OVG weist alle rund 470 Beweisanträge der AfD ab

Ob der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ins Visier nehmen darf entscheidet das Verwaltungsgericht Köln.
Foto: Monika Skolimowska, dpa

Plötzlich ging es ganz schnell: Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat alle gestellten Beweisanträge der AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.

Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen.

AfD spielt im Streit mit dem Verfassungsgericht auf Zeit

Die Partei war am Morgen bereits mit dem Versuch gescheitert, dass die Beweisanträge vorgelesen werden. Das lehnte der 5. Senat ab und ließ die Beweisanträge schriftlich zu Protokoll nehmen. Dabei ging es neben weiteren Themen um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln, zu der These, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei politisch motiviert sowie die Partei sei antisemitisch. Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nächsten Termin am 6. Mai. Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an. Wann es ein Urteil geben wird, ist derzeit nicht abzusehen. Bis Juli hat das OVG weitere Termine angesetzt.

In den bisherigen mündlichen Verhandlungen hatte die AfD seit dem Auftakt im März auf Zeit gespielt. Ihre Anwälte hatten wiederholt Befangenheitsanträge an das OVG gerichtet und zum Teil Beweisanträge gestellt oder angekündigt. Der Vorsitzende Richter Buck sparte bei der Ablehnung der gestellten rund 470 Beweisanträge nicht mit deutlichen Worten. Die Anträge seien zum Teil "unerheblich", würden keine greifbaren Anhaltspunkte für Behauptungen bieten und würden so nur zum "Ausspähen der Prozessstrategie" dienen.

Richter lehnt AfD-Anträge mit teils deutlichen Worten ab

Andere Beweisanträge lehnte der 5. Senat nach mehrstündiger Beratung mit der Begründung ab, dass es sich um reine Ausforschungsanträge zum Nachteil des Verfassungsschutzes handelt würde. In anderen Fälle würden die zu ermittelnden Tatsachen zum Streitgegenstand nichts beitragen. Oder: "Die in den Anträgen aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind aus der Luft gegriffen." Buck machte an mehrere Stellen deutlich, dass es genügend Hinweise gebe, die auf Bestrebungen der AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung hinweisen würden.

Zum Auftakt des fünften Verhandlungstages am Montag war die Affäre um einen wegen mutmaßlicher Spionage für China verhafteten Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah ein Thema. Anwälte der AfD warfen dem Verfassungsschutz auf Länderebene vor, den in Untersuchungshaft sitzenden Mann früher als menschliche Quelle mit Einfluss auf den Spitzenkandidaten der Partei eingesetzt zu haben. Bei dem Streit geht es um die Einstufung der gesamten Partei als extremistischen Verdachtsfall.

AfD will verhindern, dass die ganze Partei als extremistischer Verdachtsfall gilt

Der Anwalt des Bundesamtes, Wolfgang Roth, wies die Vorwürfe als absurd zurück. Zwar könne er sich zu dem Tatverdächtigen aus nachvollziehbaren Gründen nicht äußern, sagte er. Aber da die fragliche Person nie Mitglied eines Landes- oder Bundesvorstandes der Partei gewesen sei, sei es nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts unerheblich, ob der Verfassungsschutz den Mann zur Informationsbeschaffung genutzt habe.

Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar. Bis Juli sind Termine angesetzt. (dpa)

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29.04.2024

Höchst interessante Aussagen im Artikel: "Die Partei war am Morgen bereits mit dem Versuch gescheitert, dass die Beweisanträge vorgelesen werden. ...Andere Beweisanträge lehnte der 5. Senat nach mehrstündiger Beratung mit der Begründung ab, dass es sich um reine Ausforschungsanträge zum Nachteil des Verfassungsschutzes handelt würde"

Oberlandesgericht NRW schreibt über "Das Leidbild der Verwaltungsgerichtbarkeit" unteranderem: Transparente Verfahren - "Die Verfahren werden verständlich, fair und transparent gestaltet. Entscheidungen sind so begründet, dass jeder sie nachvollziehen kann. Eine aktive Öffentlichkeitsarbeit ist wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit.", dann sollte der Entscheid des OVG für alle transparent sein: ".. weist alle rund 470 Beweisanträge der AfD ab" Man hatte wohl die Sorge, wenn die Beweisanträge vorgelesen würden, könnten russische, chinesische und nordkoreanische Gerichtsscheiber zu viel Informationen über den Verfassungsschutz erhalten und die zukünftigen Maulwürfe könnten besser Geschult werden, um noch effizienter schnüffeln zu können?
Gunther Kropp, Basel .