Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Gesellschaft: Burkini entzweit Frankreich - Religion oder Badekleidung?

Gesellschaft
16.05.2022

Burkini entzweit Frankreich - Religion oder Badekleidung?

Eine muslimische Schülerin sitzt in einem Ganzkörperbadeanzug (Burkini) am Rande eines Schwimmbeckens. In Frankreich ist erneut ein Streit um Burkinis ausgebrochen.
Foto: Rolf Haid/dpa

Und wieder streitet Frankreich über Kopftuch & Co. Grenoble will Burkinis in Schwimmbädern zulassen - die Menschen sollen tragen, was sie wollen, meint der Bürgermeister. Kritiker sehen einen politischen Islam auf den Vormarsch.

In Frankreich ist erneut ein Streit um Burkinis, die muslimischen Ganzkörperbadeanzüge, losgebrochen.

Der Anlass ist lokal: Die Großstadt Grenoble will am Montag über eine Änderung der Schwimmbadordnung beraten und Frauen nicht mehr vorschreiben, mit wie viel oder wie wenig Stoff sie ins Wasser dürfen. Wenn es nach dem grünen Bürgermeister Éric Piolle geht, ist oben ohne vom 1. Juni an ebenso in Ordnung, wie Badekleidung, die über Knie und Nacken hinausreicht - wie eben die Burkinis, um die es ihm bei der Lockerung vor allem geht. Manch Kritiker im auf strikte Trennung von Staat und Religion pochenden Frankreich vermutet hinter diesem Plan eine schleichende Islamisierung.

Der Bürgermeister selbst sieht darin kein großes Ding. Diskriminierung im Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen müsse vermieden werden, es gehe um den sozialen Fortschritt, dass Menschen zum Baden tragen könnten, was sie wollen, betont Piolle. "Eigentlich ist es uns egal, ob es ein körperbedeckender Badeanzug ist zum Schutz vor der Sonne oder aus religiösen Gründen, das geht uns nichts an", sagte der Bürgermeister kürzlich der Zeitung "Le Figaro" und beklagte "Debatten von extremer Gewalt". Auch wenn es offiziell nicht um Burkinis geht, lässt die Vorgeschichte schließen, dass sie dennoch zentral sind. Nach Protesten für die Zulassung der muslimischen Badeanzüge zeigte der Bürgermeister klare Sympathien für die Gruppierung, die sich dafür stark macht.

Stadtrat fordert Referendum

Sein konservativer Widersacher im Stadtrat, Alain Carignon, wittert eine illegitime Schützenhilfe für einen politischen Islam und rief zu einem Referendum auf. Außerdem lancierten Burkini-Gegnerinnen und -Gegner eine Petition. "Eine Änderung der Baderegeln würde Forderungen eines politischen Islams erfüllen, das heißt einer totalitären und radikalen Ideologie", heißt es in dem Aufruf. Mit dem Koran hätten Burkinis nichts zu tun, es gehe um die sexistische Ideologie der Unterwerfung der Frau. Eine Ablehnung von Burkinis sei nicht islamfeindlich, vielmehr könnten Sonderansprüche einzelner Gruppen nicht über die Prinzipien der Republik gestellt werden.

Dabei wird der Burkini im Entwurf der neuen Badeordnung, den die Zeitung "Le Parisien" einsehen konnte, überhaupt nicht namentlich genannt. Vielmehr wird der Begriff "Badeanzug" durch den Begriff "Badekleidung" ersetzt, außerdem entfällt die Festlegung, dass der Badeanzug höchstens von den Knien bis zum Nacken reichen darf. Es bleibt dabei, dass die Badekleidung aus dafür konzipiertem Stoff bestehen und eng anliegen muss. Verboten bleibt Kleidung, die schon vor Betreten des Schwimmbads getragen wurde oder die eine Gefahr für Sicherheit und Hygiene darstellt.

Schweres Geschütz gegen die Burkini-Pläne in Grenoble fuhr bereits der konservative Regionspräsident Laurent Wauquiez auf. "Ich warne den Bürgermeister: In diesem Fall wird die Region sämtliche Subventionen für die Stadt Grenoble einstellen. Kein Centime der Bewohner von Auvergne-Rhône-Alpes wird die Unterwerfung an den Islamismus finanzieren."

Präfekt kündigt gerichtliche Schritte an

Präfekt Laurent Prévost kündigte am Sonntagabend gar gerichtliche Schritte an, sollte es grünes Licht für das Tragen von Burkinis in öffentlichen Bädern in Grenoble geben. Gemäß der Anweisungen, die er vom Innenminister Gérald Darmanin erhalten hat, werde er vor das Verwaltungsgericht ziehen, um eine Aussetzung der Regelung zu erwirken.

Doch warum wird in Frankreich schon seit langem so verbissen über Kopftuch & Co. gestritten? Die Nachbarn verstehen sich als laizistisches Land, in dem eine strikte Trennung von Staat und Religion herrscht. Der Umgang mit religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit sorgt immer wieder für Kontroversen, vor allem im Zusammenhang mit dem Islam. Bereits 1994 trat ein Gesetz in Kraft, das in Schulen nur noch diskrete religiöse Symbole erlaubte. Zehn Jahre später wurden Kopftücher in Schulen vollständig verboten - Kippa und Kreuz nicht. 2010 folgte das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, das sogenannte Burka-Verbot.

"Charta der Laizität" in Hauptstadtregion

Um Burkinis gab es bereits im Sommer 2016 einen heftigen Streit in Frankreich. Kommunale Burkini-Verbot, wie an der Côte d'Azur erlassen worden war, erklärte der Staatsrat schließlich für rechtswidrig. Um Burkinis weiterhin von Stränden und aus Bädern zu verbannen, bedienten Kommunen sich danach Vorwänden der Hygiene und der Sicherheit. Die Hauptstadtregion Île-de-France erließ 2017 eine "Charta der Laizität", die ein Verbot beinhaltete, das 2021 noch einmal bekräftigt wurde. In Grenoble unterdessen probten muslimische Frauen 2019 bereits zwei Mal mit einem "Swim-In", einem Badbesuch im Burkini, den Aufstand.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.