Kürzungen für Alleinstehende in Flüchtlingsheimen ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Alleinstehende Asylsuchende dürfen in Flüchtlingsheimen in Zukunft keine gekürzten Sozialleistungen mehr erhalten.
Die "Sonderbedarfsstufe" ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Demnach dürfen die Sozialleistungen für alleinstehende Asylsuchende nicht länger pauschal um zehn Prozent gekürzt werden, wenn sie in Flüchtlingsheimen leben. So urteilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag.
Für die Richterinnen und Richtern in Karlsruhe sei nicht erkennbar, dass in diesem Fall durch gemeinsames Wirtschaften tatsächlich Einsparungen erzielt würden. Daher sei die 2019 eingeführte "Sonderbedarfsstufe" auch gesetzeswidrig.