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  3. Kommentar: Nach der Einigung im Lokführerstreik ist es Zeit für eine Reform des Tarifrechts

Nach der Einigung im Lokführerstreik ist es Zeit für eine Reform des Tarifrechts

Kommentar Von Christian Grimm
27.03.2024

Berufsgruppen mit Blockademacht wie Lokführer oder das Bodenpersonal an Flughäfen setzen ihre Interessen auf Kosten aller durch. Das darf nicht so bleiben.

Eine der größten Stärken der deutschen Wirtschaft ist die funktionierende Sozialpartnerschaft zwischen Gewerkschaften und Unternehmen. Das Gebot heißt seit Jahrzehnten Geben und Nehmen und hat einen gehörigen Teil dazu beigetragen, dass die Bundesrepublik zu den wohlhabenden Ländern der Welt gehört. 

Doch das Gebot wird zunehmend seitens der Gewerkschaften infrage gestellt. Die Lokführer der Gewerkschaft GDL haben ohne Rücksicht auf Verluste bei Industrie und Reisenden ihre Forderungen beinahe vollumfänglich durchgesetzt. Während der Betrieb auf den Gleisen wieder rollt, sind jetzt womöglich die Flughäfen dran. Wenn die Schlichter keinen Erfolg haben, könnte es über Ostern zu Streiks des Lufthansa-Bodenpersonals kommen. Die Verhandlungen über die Bedingungen der Arbeit verkommen verstärkt zu Tarifkampf und -krampf. 

Die Alterung der Gesellschaft stärkt die Gewerkschaften

Dass die Gewerkschaften heutzutage mehr durchsetzen können als noch vor zehn Jahren, liegt an der Alterung der Gesellschaft und der dadurch entstehenden Personallücke in allen Bereichen der Wirtschaft. Die Marktmacht der Arbeitnehmer ist deutlich gestärkt. Den Gewerkschaften ist der neue Hebel aber noch nicht lang genug, in Schlüsselpositionen nutzen sie die Unersetzlichkeit ihrer Mitglieder aus. 

„Wir streiken“ steht auf einem Plakat an einem Tor des Flughafens Frankfurt. Die Gewerkschaft Verdi kämpft für höhere Löhne für das Bodenpersonal der Lufthansa.
Foto: Boris Roessler, dpa

Die Bahn zum unzuverlässigen Verkehrsmittel zu machen, war dezidiertes Ziel von GDL-Chef Claus Weselsky in den Wochen des Arbeitskampfes. Kurze Ankündigungsfristen sorgten dafür, dass der Schienenkonzern es unheimlich schwer hatte, einen Notfahrplan aufzustellen. Ähnliche Töne sind jetzt von Verdi in den hart geführten Verhandlungen über Lohn und Arbeitszeiten des Bodenpersonals zu hören. 

Bei diesem Vorgehen gerät die Verhältnismäßigkeit ins Rutschen. Gewiss, ohne das Recht zu streiken, fehlt den Arbeitnehmern das Druckmittel, um in Tarifverhandlungen zu bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seiner Rechtsprechung grundgesetzlich verankert und so soll es bleiben. Gleichwohl sollte der Bundestag die Streikbedingungen in den Bereichen der kritischen Infrastruktur wie Bahn, Luftfahrt, Energieversorgung und Gesundheitssektor verschärfen. 

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Dazu könnte zum Beispiel eine verpflichtende Schlichtung gehören, wenn sich Tarifverhandlungen verhakt haben. Oder längere Phasen mit Friedenspflicht, in denen nicht gestreikt werden darf, wenn eine Tarifrunde gescheitert ist. Der alten Unterscheidung zwischen Warnstreik und Erzwingungsstreik könnte neue Geltung verschafft werden. Für Warnstreiks galt früher die Faustregel, dass sie zwei Stunden gedauert haben. Erst nach dem Platzen von Verhandlungen wären längere Erzwingungsstreiks erlaubt. 

Privilegierte Jobs mit hoher Verantwortung für das Gemeinwesen

Der Eingriff in das Streikrecht wäre in der kritischen Infrastruktur gerechtfertigt, weil die Beschäftigten in einer privilegierten Stellung stehen. Anders als in der Industrie müssen sich Lokführer der Deutschen Bahn und das Bodenpersonal an Flughäfen keine Gedanken machen, dass ihre Jobs ins Ausland verlagert werden. Sie genießen eine hohe Arbeitsplatzsicherheit, haben aber im Gegenzug eine Verantwortung für das Gemeinwesen.

Eine gesetzliche Novelle des Streikrechts ist auch deshalb notwendig, weil es derzeit ein Richterrecht ist. Und die Arbeitsgerichte entscheiden sehr gewerkschaftsfreundlich, wie an den abgeschmetterten Klagen der Bahn gegen die GDL abzulesen ist. Das muss sich ändern. Einzelne Berufsgruppen dürfen ihre Partikularziele nicht auf dem Rücken von Wirtschaft und Gesellschaft erzwingen. 

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29.03.2024

In Frankreich können (auch einzelne) Beschäftigte sogar ohne gewerkschaftlichen Aufruf die Arbeit niederlegen. Das Streikrecht gab es schon vor den Gewerkschaften Mitte des 19. Jahrhunderts.

Man sollte den Ball flach halten. Deutschland ist harte Arbeitskämpfe einfach nicht gewöhnt.

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-streikrecht-101.html


29.03.2024

Die Anhänger von Weselsky dürften nun langsam erkennem, welchen Dienst er ihnen mit seiner kompromisslosen Art der Verhandlungsführung erwiesen hat.

28.03.2024

Endlich sagt einer bei der AZ, dass es so nicht weiter gehen kann. Für Gewerkschaften mit relativ geringen Mitgliedern, die aber in Schlüsselpositionen der Infrastruktur eine hohe Verantwortung für das Allgemeinwesen haben, müssen besondere Regelungen geschaffen werden. Wird deren Macht nämlich in die Händen von narzisstischen Proleten gelegt, dann wird das Land nachhaltig geschädigt, wie der GDL-Streik gezeigt hat. Hier sind dringend neue Bedingungen vom Gesetzgeber für das Tarifrecht in diesen Bereichen erforderlich.
Und endlich ist das auch bei der AZ angekommen! Am 17.03.24 lautete ein Kommentar von Michael Kerler "Hände weg vom Streikrecht". In dem stellte er sich vehement gegen eine Änderung des Tarifrechts. Ein kritischer Leserbrief meinerseits zu diesem Kommentar wurde leider (???) nicht veröffentlicht. Umso mehr freut es mich jetzt, dass sich die Meinung der AZ in diesem Punkt in die richtige Richtung bewegt.

28.03.2024

Herr Johann Roessle.
die " Proleten " ( geht es noch abschätziger ) werden
weiter streiken, wenn die Vorstände mit ihren Millionen-
Gehältern ihnen ein angemessenes Gehalt verweigern.
Und das ist gut so.

28.03.2024

Reform heißt ebenso wie Einschrämkung nicht Abschaffung. Es gibt kein Grundrecht in Deutschland, das nicht gewissen Einschränkungen unterliegt. Ein "Zauberwort" hierfür der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem sich jeder Staatseingriff unterzuordnen hat.

28.03.2024

Reform: Die Leithammel beider Seiten austauschen, denn es ist ein Personalproblem.

28.03.2024

Es muss sich also ändern, dass unabhängige Richter
Entscheidungen treffen, die Ihnen nicht genehm sind,
Herr Grimm !!
Was haben Sie nur für ein Verständnis vom Rechtsstaat ?

29.03.2024

Sehr geehrter Herr Wolfgang S.

Heute ist also Herr Grimm mit Ihrem beliebtem Spiel - „Ich werfe Dir was vor, was Du nie gesagt hast!“ drann.
Herr Grimm schlägt vor, ein Richterrecht in ein Recht basiert auf Gesetz umzuwandeln. Das ist in einem Rechtsstaat völlig legitim und stellt den Richtern dann eine demokratisch legitimierte Entscheidungsgrundlage zur Verfügung. Das schützt auch die Richter vor dem Vorwurf, zu parteiisch zu entscheiden.

Das Problem ist als nicht Herr Grimm, oder die Richter. Das Problem ist, dass die Streik-Realität der letzten Jahren es offensichtlich notwendig macht, über Streik- Gesetze nachzudenken.

Aber anders als Herr Grimm glaube ich nicht, dass der demographische Wandel Ursache der zunehmenden Härte in Arbeitskämpfen ist, sondern diese Zeichen sich verstärkender Verteilungskampfes in unserer Gesellschaft sind. Und diese Verteilungskämpfe werden als Folge der Ampel-Politik zunehmen. Wahrscheinlich ist das der Regierung in Berlin auch bewusst. Und Weselsky liefert nun den perfekten Vorwand, um weitere demokratische Rechte zu schleifen.

29.03.2024

@ THOMAS T.

". . . weitere demokratische Rechte zu schleifen."

Für diesen Fall würde ich den Arbeitnehmern empfehlen, vom Vorgehen der Bauern zu lernen.

Die haben uns gezeigt: Das Recht, politische Forderungen mit Kampfmaßnahmen auf Straßen und Plätzen durchzusetzen, muss man sich in Deutschland ganz einfach nehmen. Traktoren machen sich dabei sehr gut, sind aber nicht zwingend erforderlich.

Die Polizei schaut dem munteren Treiben zu und den Beifall der rechtskonservativen Seite bekommt man sicher, oder?

29.03.2024

Die Gründe für die Streikfreude, @Herr Thomas T., dürften vielfach sein. Die Streikenden, zumindest große Teile davon, wähnen sich in einer guten bis sehr guten Position, also auf der Seite der Stärkeren. Das ist aufgrund der Personalsituation in vielen Brachen gegeben. Da das Angebot auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich kaum vorhanden ist, haben die, die in Arbeit sind einen fast "bombensicheren" Arbeitsplatz. Aber das Leben zeigt auch: die Sonne scheint nicht immer nur auf eine Seite, es wird auch Schlechtwetterzeiten geben.

29.03.2024

Herr Thomas T.,
können Sie nicht lesen ?
Herr Grimm schreibt am Ende seines Kommentars,
dass die Arbeitsgerichte " sehr gewerkschaftsfreundlich "
entscheiden, und dass das geändert werden muss.
Natürlich kann der Gesetzgeber das Streikrecht regulieren,
aber letztlich geht es nur darum, die Macht der Gewerkschaften
zu beschneiden und den Arbeitsrichtern Zügel anzulegen.

29.03.2024

Sehr geehrter Herr Wolfgang S.

Sie können es nicht ohne persönliche Angriffe!

Weil Herr Grimm der Meinung ist, dass die Gerichte „ sehr gewerkschaftsfreundlich“ entschieden haben, werfen Sie ihm vor „Es muss sich also ändern, dass unabhängige Richter Entscheidungen treffen, die Ihnen nicht genehm sind, Herr Grimm !!“.
Sie bemerken den inhaltlichen Unterschied der beiden Aussagen? Die inhaltliche Entfernung würde ich auf „Hunderttausende Kilometer Entfernung“ schätzen. Aber Sie das verstehen?

Und von welchen „gewerkschaftlichen Rechten“, die beschnitten werden sollen, reden Sie? Schauen Sie mal ins GG. Finden Sie in Art. 9 etwas von Gewerkschaft oder Streikrecht?


29.03.2024

Herr Thomas T.,
Sie beginnen doch mit einem persönlichem Angriff,
indem Sie mir ein " mein beliebtes Spiel " vorwerfen.
Herr Grimm sagt doch selbst, dass es sich ändern
muss, dass Richter " gewerkschaftsfreundliche Urteile"
fällen. Was ist daran nicht zu verstehen, wenn hier
Herr Grimm Stellung gegen die Gerichte bezieht.
Sie beklagen doch selbst, dass demokratische Rechte
immer mehr eingeschränkt werden.
Gehört das Recht auf Streik nicht dazu?

29.03.2024

Irrtum, @Thomas T.. Art. 9 Abs. 3 GG ist die unzweifelhafte Grundlage zur Bildung von Gewerkschaften, ebenso auch zur Durchführung von Streiks.

29.03.2024

Sehr geehrte Herr Wolfgang B.

GG Art. 9 Abs 3

„ Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.“

Wo sehen Sie hier ausschließlich Gewerkschaft und Streik?
Die benannten „Vereinigungen“ sind auch Arbeitgeberverbände wie Gesamtmetall.
Und „Arbeitskämpfe“ können nur geführt werden, wenn es zwei Seiten gibt. Daher ist Aussperrung auch ein legales Mittel im Arbeitskampf, dass von Art. 9 geschützt ist.

Art. 9 sagt - das Arbeitskampf legal ist. Und dass kein Gesetz GEGEN Arbeitskämpfe gemacht werden darf. Aber niemand ist daran gehindert, per Gesetz zu regeln, WIE Arbeitskämpfe geführt werden sollen. Der Staat kann hier durchaus Regeln erlassen, die den über den reinen Arbeitskampf hinausgehende volkswirtschaftliche Schaden mindern.

29.03.2024

Herr Thomas T.,
wo ist denn eine Regierung, die die von Ihnen gewünschte
Regulierung des Streikrechts durchsetzen kann.
Außer CDU und FDP will das niemand.
Und das ist gut so.

30.03.2024

Besser lesen @Tomas T.. Von einer Ausschliesslichkeit war nie die Rede. Dsa GG ist quasi ein Rahmengesetz - Detallierungen erfolgen durch die Rechtsprechung oder durch nachgeordnete Gesetze. Die Grundlagen für eine Aussperrung entspringen nicht dem Art. 9 GG. M.w. sind die Grundlagen das ArbGG und das BetrVG. Da müsste ich mich aber erst etwas näher einlesen.

28.03.2024

Warum wird denn jetzt auf den Streiks der Lockführer so herumgeritten? Weil eine Institution jahrelang bzw. jahrzehntelang ihr eigenes Unternehmen gegen die Wand gefahren hat, keine Investitionen investiert hat, die Kundenzufriedenheit mehr und mehr gegen Null ging, gab es diese überhaupt schon, aber Boni für angeblich erreichte Ziele an sich selbst ausgezahlt hat, auch wenn denn diese zum Schluss umtituliert wurden. Plötzlich ist ein Ruf nach Einschränkung gegeben. Warum? Weil berechtigte Interessen durchgesetzt wurden? Weil die Bevölkerung teilweise darunter litt? Fragen Sie mal diejenigen, welche keine Züge nutzen konnten (stillgelegte Strecken, fehlende und nicht zeitgerechte Verbindungen, etc.). Dieses Publikum kommt sicherlich zu einem anderen Schluss, wie auch große Teile der sonstigen Bevölkerung. Was ist denn Sinn und Zweck eines Streiks? Natürlich kommt es zu Einschränkungen. Einschränkungen welche aber aus der Vergangenheit heraus durch ein entsprechendes qualifiziertes Management hätten vermieden werden können. Alles was jetzt gefordert werden soll ist bzw. dient doch nur der Schwächung bzw. der Aufhebung gewerkschaftlicher Möglichkeiten!

28.03.2024

"Privilegierte Jobs mit hoher Verantwortung für das Gemeinwesen"

Es ist etwas merkwürdig, Jobs, die keine Verlagerung ins Ausland befürchten müssen, als privilegierte Jobs zu bezeichnen. So würde jeder Handwerker, medizinisches Fachpersonal und sogar der Straßenkehrer zu einem privilegierten Beruf. Dies sollte man dann in den nächsten Gehaltsrunden berücksichtigen und an die Industrie anpassen.

28.03.2024

"Sie genießen eine hohe Arbeitsplatzsicherheit, haben aber im Gegenzug eine Verantwortung für das Gemeinwesen." - Wenn es denn eine Art von Beschäftigung gäbe die so etwas abdeckt und gleichzeitig Streiks verhindern könnte... Oh ja, Beamtentum!

Und wenn man den Reallohnindex ansieht, dann kann von übermäßiger Tariferhöhung kaum die Rede sein.

"Einzelne Berufsgruppen dürfen ihre Partikularziele nicht auf dem Rücken von Wirtschaft und Gesellschaft erzwingen."
Wie denn dann? Wenn ein Streik die Wirtschaft nicht beeinträchtigt, ist er wirkungslos. Ein Streik der die Gesellschaft nicht betrifft ebenso - im Zweifel kann man bei jedem Streik so etwas konstruieren.

Hat der Autor übrigens in den Zeiten als die Gewerkschaften zurückgesteckt haben weil das wirtschaftliche Umfeld schlecht war gefordert dass die Betriebe mehr machen sollen? Sicher nicht!

Es gibt derzeit eine Arbeitnehmerfreundliche Situation, das nennt sich Marktwirtschaft und hat uns freie Samstage und Urlaubstage gebracht.
Wenn es sich das ändert, dann werden auch die Streiks weniger.