Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Urteile: EuGH zu MH17-Abschuss: Niederländische Daten bleiben geheim

Urteile
18.01.2024

EuGH zu MH17-Abschuss: Niederländische Daten bleiben geheim

Die aus Trümmern teilweise wieder zusammengesetzte Boeing 777 der Malaysia Airlines, die als Flug MH17 über der Ukraine abgeschossen wurde, steht in einer Halle in Gilze-Rijen in den Niederlanden.
Foto: Peter Dejong/AP, dpa

Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass die Niederlande keine Informationen zum Abschuss von Flug MH17 veröffentlichen müssen. Für die Richter geht die Flugsicherheit vor.

Die niederländische Regierung muss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge keine sicherheitsbezogenen Informationen zum Abschuss des Flugs MH17 veröffentlichen.

Es beinträchtige zwar die Informationsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung, solche Daten unter Verschluss zu halten. Das sei aber gerechtfertigt und angemessen, da die Vertraulichkeit der Daten über Flugstörungen und -unfälle zentral für die Flugsicherung sei, entschieden die Richter in Luxemburg.

Hintergrund ist eine Klage der niederländischen Medienunternehmen RTL Nederland und RTL Nieuws zum Absturz des Fluges MH17. Prorussische Separatisten hatten die Maschine 2014 auf dem Weg aus Amsterdam nach Kuala Lumpur in Malaysia abgeschossen. Alle 298 Passagiere und Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.

Die Medien beantragten beim Justizminister Zugang zu verschiedenen Unterlagen, darunter Meldungen des Europäischen Koordinierungszentrums für Berichtssysteme für Unfälle und Störungen. Der Minister lehnte den Antrag ab und berief sich auf die Vertraulichkeit dieser Daten.

Der EuGH stimmte dem nun zu. Öffentlichkeit und Medien könnten sich auch aus anderen Quellen zu dem Thema informieren. Behörden dürften zwar von selbst entscheiden, solche Informationen zu veröffentlichen - allerdings nur, sofern es die Flugsicherheit nicht gefährde. Über den konkreten Fall wird nun das niederländische Gericht entscheiden. Es muss sich an die Vorgaben des EuGH halten.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.