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08.09.2006

Im "Todespfleger"-Prozess kein Ende in Sicht

Todespfleger Sonthofen

Kempten (dpa/lby) - Der bundesweit stark beachtete Prozess gegen den "Todespfleger" von Sonthofen zieht sich hin. "Es ist nicht richtig, dass die Verteidigung das Verfahren verzögern will", erklärt Verteidiger Oliver Ahegger. Vielmehr habe die Verteidigung "die Pflicht, an der Aufklärung der Fälle ausschließlich im Interesse des Angeklagten mitzuwirken". Seit 30 Verhandlungstagen läuft das Verfahren, fortgesetzt wird der Prozess wird am 11. September.

Kempten (dpa/lby) - Der bundesweit stark beachtete Prozess gegen den "Todespfleger" von Sonthofen zieht sich hin. "Es ist nicht richtig, dass die Verteidigung das Verfahren verzögern will", erklärt Verteidiger Oliver Ahegger beharrlich den Verfahrensverlauf Pressevertretern, seinem Bekanntenkreis und sogar den Leuten am Stammtisch. Vielmehr habe die Verteidigung "die Pflicht, an der Aufklärung der Fälle ausschließlich im Interesse des Angeklagten mitzuwirken". Und genau das sei vor dem Landgericht Kempten der Fall.

Die Angehörigen der Opfer sehen das jedoch ganz anders. "Man geht so ins Detail, dass völlig außer Acht gelassen wird, was eigentlich passiert ist. Davon ist bei dem ganzen Hickhack gar nicht mehr die Rede", beklagt sich Ilse Trojanek von der Opferschutzvereinigung Weißer Ring, die vielen Hinterbliebenen Prozesstag für Prozesstag tröstend zur Seite steht.

Seit 30 Verhandlungstagen läuft das Verfahren, das am 7. Februar im Scheinwerferlicht der TV-Kamaras begonnen hatte. Mehr als 80 Zeugenaussagen von Pflegekollegen, Ärzten, Hinterbliebenen, ermittelnden Polizeibeamten und zuletzt die Darstellung des Rechtsmediziners und eines Toxikologen sind angehört worden. Jetzt fehlt nur noch die Aussage des Psychiaters, doch die wird seit Monaten verschoben.

Als Hauptgrund dafür hat sich zuletzt "Fall 6" der Anklageschrift entwickelt. Ein "zentraler Fall" für die Verteidigung unter den 29 Todesfällen, die laut Staatsanwaltschaft auf das Konto des heute 27-jährigen Krankenpflegers gehen. Eine Krankenhauspatientin soll er auf Verlangen mit einem Medikamenten-Mix getötet haben, in zwölf weiteren Fällen lautet die Anklage auf Totschlag. 16 Menschen, darunter Fallnummer 6, soll der bieder wirkende Mann auf diese Weise "ermordet" haben.

"Wir sind uns sicher, dass der Rechtsmediziner bei Fall 6 falsch begutachtet hat", betont Ahegger. "Es kann nicht sein, dass nur der Angeklagte für den Tod dieser Patientin in Frage kommt. Für den Tod dieser Patientin kommen sehr wohl natürliche Ursachen in Betracht. Zudem wäre dafür die angenommene Dosis zu gering, wie wir von Experten wissen."

Doch die Ladung dieses besonderen Experten in den Zeugenstand hat das Gericht schon mehrmals abgelehnt - was den juristischen Streit um die korrekte Vorgehensweise auf die Spitze getrieben hat. Nachdem die Verteidigung nach der Ablehnung des zweiten Befangenheitsantrags gegen das Gericht auch noch die darüber entscheidende Vertreterkammer als voreingenommen ablehnte, wurde auch dieser Antrag zuletzt als "eigentlich sinnlos" zurückgewiesen.

Dass der Prozessverlauf nicht einfach werden würde, hatte sich bereits am ersten Verhandlungstag abgezeichnet, als die Verteidigung die Verwertbarkeit der Geständnisse des Angeklagten bei der Polizei in Frage stellte. Nach langem Hin und Her rang sich das Gericht lediglich zu der Aussage durch, die Entscheidung darüber im Rahmen des Urteils fällen zu wollen. Eine Entscheidung, die bei einigen Prozessbeobachtern auf Unverständnis stieß.

Mit Spannung darf deshalb erwartet werden, wie die Verteidigung nach der endgültigen Ablehnung des zusätzlichen Gutachters jetzt vorgehen wird. Es könnten neue Beweisanträge sein. Ein Urteil in der größten Tötungsserie der deutschen Nachkriegsgeschichte ist jedenfalls auch sieben Monate nach Prozessbeginn noch nicht in Sicht. Der Prozess wird am 11. September fortgesetzt.

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