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  3. Moshammer-Buch: Strafbefehl gegen Verleger

11.04.2005

Moshammer-Buch: Strafbefehl gegen Verleger

Das Amtsgericht Augsburg hat einen Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro wegen Verleumdung gegen den Augsburger Verleger Dieter Auer erlassen. Im Verlag des 56-Jährigen sollte laut Ankündigung im Internet das Buch "Rudolph Moshammer - der ungekrönte König" erscheinen. Dabei wurde auch ein Zusammenhang zwischen dem Mord an dem Münchner Modezaren und dem Augsburger Moshammer-Double Andy Schmidt hergestellt, wogegen sich Schmidt wehrte. Der Verleger hat jedoch Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, so dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird.

Schon kurz nach dem gewaltsamen Tod des Münchner Modezars hatte der kleine Soso-Verlag das Buch im Internet angekündigt. Als Autor fungiert ein gewisser Claudio Carra, angeblich ein Journalist mit besten Kontakten in die Münchner Schickeria. Wer hinter dem offensichtlichen Pseudonym steckt, wollte und will Verleger Auer nicht verraten.

Im Rahmen des Internetauftrittes kündigte der Verleger "schockierende Enthüllungen im Mordfall Rudolph Moshammer" an. Laut Werbetext sollte das Buch "viele rätselhafte Fragen über einen geheimnisvollen Menschen" beantworten, unter anderem die Frage, ob wirklich ein Moshammer-Imitator den Killer beauftragte.

Der Angeschuldigte ist nach Auffassung der Justizbehörden hinreichend verdächtig, im Rahmen seines Werbetextes bewusst mehrere unwahre Behauptungen aufgestellt zu haben, zum Beispiel dass eine sehr verdächtige Spur zum Moshammer-Double Andy Schmidt nach Augsburg führe. Schmidt hatte daraufhin über seinen Anwalt Strafantrag gestellt.

Im Strafbefehl setzten die Justizbehörden eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro fest. Der Angeschuldigte legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, so dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

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