Bei Tempo 160 den Stinkefinger gezeigt
Bei Tempo 160 hatte er einem anderen Autofahrer den Stinkefinger gezeigt. Es war nicht das erste Mal, dass ein 45-Jähriger wegen eines Verkehrsdelikts vor Gericht musste. Von Uschi Rieger
Äußerst selbstbewusst trat der Mann vor dem Schwabmünchner Amtsgericht auf. Mit der Straßenverkehrsordnung scheint er allerdings seine Schwierigkeiten zu haben. Denn es war nicht das erste Mal, dass er sich wegen eines Verkehrsdelikts verantworten musste. Diesmal hatte er einem anderen Autofahrer den Stinkefinger gezeigt. Und nicht nur das.
Jetzt hat der 45-jährige Angeklagte erst einmal Zeit, die Paragrafen zu verinnerlichen, da er noch weitere zwölf Monate als Fußgänger unterwegs sein wird. Zu insgesamt 18 Monaten Fahrverbot war er verurteilt worden. Doch nicht nur seinen Führerschein ist der Angeklagte erst einmal los. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, einhergehend mit Beleidigung in drei Fällen, verurteilte ihn die Richterin zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die sie nach eigenem Bekunden nur mit "einigem Bauchgrimmen" nochmals zur Bewährung aussetzte. Weiterhin muss der unter offener Bewährung stehende Mann als Auflage 150 Stunden gemeinnützige Hilfsdienste ableisten.
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