Bewährungsstrafe wegen Diebstahls einer Zeitung
Sie kann es nicht lassen: Bereits dreimal stand die Frau, der die Strafrichterin am Amtsgericht Schwabmünchen einen "gehobenen Bildungsstand" attestierte, mit dem Gesetz auf Kriegsfuß, weil sie geklaut hatte. Diesmal war es zwar "nur" eine Zeitschrift im Wert von 3,20 Euro. Von Uschi Rieger
Schwabmünchen. Sie kann es nicht lassen: Bereits dreimal stand die Frau, der die Strafrichterin am Amtsgericht Schwabmünchen einen "gehobenen Bildungsstand" attestierte, mit dem Gesetz auf Kriegsfuß, weil sie geklaut hatte. Diesmal war es zwar "nur" eine Zeitschrift im Wert von 3,20 Euro.
Doch gerade diese Beträge im summieren sich und fügen nicht nur Verbrauchermärkten übers Jahr gesehen immense Schäden zu. Nein, mit einer Geldstrafe war es deshalb nicht getan, meinte die Richterin. "Zur Einwirkung" sollte es diesmal eine dreimonatige Freiheitsstrafe sein, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Daneben belegte Susanne Hillebrand die Akademikerin mit einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro. Von Uschi Rieger
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