Bezirk erhöht Pauschale
Landkreis Augsburg Seit dem 1. Januar 2010 ist eine Richtlinie für den so genannten Behindertenfahrdienst in Kraft. Diese Aufgabe wurde von den Landkreisen und kreisfreien Städten an den Bezirk übertragen.
"Unser Anliegen war es, schwabenweit ausgeglichene Verhältnisse zu schaffen, so dass ein behinderter Mensch nicht nur Wahl seines Wohnortes benachteiligt oder bevorzugt wird", so Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert in der Sitzung des schwäbischen Bezirkstags.
Neue monatliche Pauschale notwendig
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