Doppelt ausgebremst
Ein Angeklagter bremste auf der Straße bei Bobingen zuviel. Zum Leid anderer. Sein Verteidiger macht es besser und haut vor dem Gericht die Bremse rein.
Noch vor der Beweisaufnahme, noch ehe die Zeugen gehört werden konnten, legte im verbalen Sinn der Verteidiger eine Vollbremsung hin. Damit bremste Rechtsanwalt Hartmut Dinkelacker – ob seiner Weitsicht – den Einspruch seines Mandanten gegen einen Strafbefehl aus. So blieb es denn für seinen Mandanten bei der hier festgesetzten Geldstrafe in Höhe von 600 Euro (15 Tagessätze zu je 40 Euro) wegen Nötigung im Straßenverkehr. Der Führerschein bleibt dem Mann somit erhalten.
Bei diesem von Richterin Susanne Hillebrand geführten Strafverfahren ging es sicherlich in erster Linie um den „grauen Lappen“. Auch wenn sich der aus dem Raum Augsburg stammende Angeklagte überzeugt gab, dass „an der ganzen Sache nix dran ist“. So ganz wohl schien es ihm dennoch nicht zu sein. So hatte auch sein Anwalt durchblicken lassen: „Man weiß ja nie, was bei der Beweisaufnahme so rauskommen könnte...“
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