Gute Chancen für Schulweghelfer
Die Diskussion um eine Überquerungshilfe der Straße vor dem Rathaus ist beendet. "Das Anlegen eines Fußgängerüberwegs ist keine politische Entscheidung eines Ratsgremiums, sondern der zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Absprache mit der Polizei", erklärte Bürgermeister Peter Schweiger in der Gemeinderatssitzung.
Die Fachbehörde lehnte die Errichtung eines Fußgängerüberwegs ab. "Wir müssen diese Entscheidung akzeptieren und respektieren". Wie vom Gemeinderat beschlossen, hatte Schweiger einen Experten für Verkehrsfragen um Klärung der Sachlage gebeten. Die Aussage ist klar: "Gemäß der gültigen Rechtslage hat hier nur die Straßenverkehrsbehörde zu entscheiden und trägt auch die rechtliche Verantwortung", berichtete Schweiger. Die Gründe für die Ablehnung eines Fußgängerüberwegs sind Folgende: Nach den Richtlinien wäre ab mindestens 50 Fußgängern pro Stunde das Anlegen eines Zebrastreifens möglich. Aber laut Stellungnahme wäre dies erst ab etwa 150 Fußgängern und 300 bis 450 Fahrzeugen pro Stunde zu empfehlen.
Die im Bereich des Rathauses durchgeführten Messungen ergaben im Durchschnitt 288 Fahrzeuge sowie 26 Querungen von Fußgängern. Aus Sicht der Behörde sind dies zu wenig. Zudem sollen laut einem Erlass des Bayerischen Innenministeriums Zebrastreifen nicht für die Schulwegsicherheit angeordnet werden. Verboten sind sie, wenn ein gemeinsamer Rad- und Fußweg vorhanden ist. Dies ist auf der Nordseite der Ortsdurchfahrt der Fall.
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