Mehr Freiraum für das Gartenhaus in Hiltenfingen
Was sich im Neubaugebiet südlich der Langerringer Straße ändert. Der Plan war nämlich viel zu streng.
Im Neubaugebiet südlich der Langerringer Straße stehen schon etliche bewohnte Häuser, einige sind noch im Rohbau. Bei der Planung und Errichtung der Wohnhäuser wurde der von der Gemeinde aufgestellte Bebauungsplan Nummer 10 strikt eingehalten. Im Zuge des Baufortschritts ergaben sich aber einige zu klärende Fragen bei der Anlage von Terrassen, Wintergärten, Fahrradgaragen oder Gartenhütten. Dabei stellte sich heraus, dass der Bebauungsplan hier etwas zu enge Grenzen und Auflagen setzte.
Deshalb wurde nach einer Ortsbegehung mit Bürgermeister Robert Irmler, dem Bauamtsleiter Franz Wilhelm und dem Architekten Gerd Sahlender vom Planungsbüro Arnold-Consult ein Änderungsvorschlag ausgearbeitet. Demnach dürfen sich Terrassen, Terrassenüberdachungen und Wintergärten bis zu vier Meter über die bisher festgelegte Baugrenze erstrecken, sofern ein Mindestabstand von drei Metern zum öffentlichen Straßenraum eingehalten wird.
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