Stadt sucht Schöffen und Jugendschöffen
Listen liegen ab sofort im Schwabmünchner Rathaus aus
Die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Kalenderjahre 2019 bis 2023 steht an. Hierzu muss auch die Stadt Schwabmünchen eine Vorschlagsliste aufstellen.
Die beiden Ämter verlangen Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Schöffe und Jugendschöffe kann nur werden, wer Deutscher ist und am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre ist.
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