Vater nimmt Tochter in den Schwitzkasten
Nach einem Streit mit seiner Ehefrau geht der Mann auf die 17-Jährige los. Ein angeblicher Messerangriff ist nicht nachweisbar.
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen seine Tochter hat das Amtsgericht Augsburg einen 67-Jährigen verurteilt. Der Rentner muss deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro (90 Tagessätze zu je 20 Euro) zahlen. Richterin Susanne Scheiwiller sprach den Angeklagten zudem vom zweiten Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung gegen seine Frau frei.
Zwischen dem Angeklagten und seiner (Noch-)Ehefrau kam es im März vergangenen Jahres zu einer häuslichen Auseinandersetzung, in die letztendlich auch die 17-jährige Tochter geriet. Hintergrund waren wohl Streitigkeiten um Geld. „Immer musste ich alles zahlen. Aber fressen durfte ich nix. Noch nicht einmal erlaubte sie mir, eine Roulade aus dem Schnellkochtopf zu nehmen“, sagte der heute schwer erkrankte Rentner unter Tränen.
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