Nachverdichtung im Wohngebiet
Warum der älteste Bebauungsplan Klosterlechfelds neu geregelt werden soll und welche Auswirkungen das hat.
Das Wohngebiet nördlich der Schwabmünchner Straße ist durch den ersten Bebauungsplan der Gemeinde „Nord I“ aus dem Jahre 1964 geregelt. Von der darin vorgeschriebenen zweigeschossigen Bauweise wurden inzwischen einzelne Ausnahmen zugelassen. Wegen einer wünschenswerten Nachverdichtung und Schaffung von Wohnraum sind seit längerem Überlegungen im Gange, diesen Bebauungsplan neu zu fassen, um dreigeschossige Wohnhäuser zu ermöglichen.
Dazu gab es bereits zwei Informationsveranstaltungen für die Anlieger. Laut Elfriede Lösch vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld wurde die geplante Anpassung dabei grundsätzlich positiv aufgenommen. Ein Nachteil für die Anlieger entsteht allerdings aus der zwingenden Nachberechnung der Wasser- und Abwassergebühren aufgrund der höheren zulässigen Geschosszahl – egal ob diese auch gebaut wird. Eine Analyse des Planungsbüros Opla ergab, dass ein erhebliches Nachverdichtungspotenzial im nördlichen Dorfgebiet vorhanden ist. Dreigeschossige Gebäude seien demnach vor allem entlang der Schwabmünchner Straße bis zur Bayernstraße und entlang der Birkenstraße möglich.
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