Paula Print ist vorsichtig mit Böllern und Raketen
Schwabmünchen (hofse, flora) - "Juhuu, in wenigen Tagen ist Silvester", freut sich Paula Print. Dann darf die kleine Zeitungsente zusammen mit den Erwachsenen bunte Raketen und laute Knallfrösche loslassen, leckere alkoholfreie Früchte-Bowle trinken und vor allem länger aufbleiben als sonst. "Aber Moment, ich soll doch an Silvester immer auf einige Sachen aufpassen. Was war das noch gleich?", überlegt sich Paula Print. Und weil die kleine Zeitungsente alles immer ganz genau wissen will, stellt sie ihren Freunden in der Redaktion ganz viele Fragen über das Knallwerk.
Nun kennt sich die kleine Zeitungsente aus: "Genau, ich muss schon beim Kauf von Raketen und Knallern aufpassen. Da gibt es ein Sigel der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), das zeigt mir, ob ein Feuerwerk geprüft wurde und sicher ist. Außerdem muss ich immer die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise des Herstellers lesen", erinnert sich Paula. Die sind auf jedem Produkt abgedruckt. Am unteren Rand der Werbeprospekte steht außerdem: Feuerwerksverkauf ab 28. Dezember nur an Personen über 18 Jahre. "Und es gibt auch eine Sprengstoffverordnung, die genau festlegt, dass die Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar eingesetzt werden dürfen", quakt Paula.
Feuerwerk gehört in die Hände von Erwachsenen
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.