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  3. Gemeinderat: Veränderungssperre für Gennach-Nordwest bleibt

Gemeinderat
02.11.2018

Veränderungssperre für Gennach-Nordwest bleibt

Das Gremium entschied sich mit hauchdünner Mehrheit für eine Verlängerung um ein weiteres Jahr

Die Entscheidung, wie es mit dem Bebauungsplan Nummer 29 „Gennach-Nordwest“ weiter gehen soll, war für diese Gemeinderatssitzung schon vorher angekündigt und so fanden sich wieder 26 interessierte Zuhörer aus Gennach im Sitzungssaal ein. Vorab wurde per Beschluss festgestellt, dass die Gennacher Gemeinderäte Stefan Baur und Markus Ruf wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen sind. Beide sind im Umgriff des Bebauungsplanes wohnhaft und sind selbst Eigentümer von dortigen Grundstücken oder mit Eigentümern verwandt. Zunächst erläuterte Rechtsanwalt Clemens Demmer von der Münchner Kanzlei Labbé und Partner ausführlich die bestehende Rechtslage. Die Gemeinde hat über die bestehende Ortsabrundungssatzung hinaus ein Verfahren zur Bauleitplanung mit Aufstellung des Bebauungsplanes „Gennach Nordwest“ eingeleitet und per Satzung eine Veränderungssperre erlassen.

Deren Geltungsdauer läuft zum 30. Oktober ab. „Wenn das bisherige Planungsziel der Erhaltung des durchgängigen Grünzuges aufrecht erhalten bleiben soll, ist es erforderlich, die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 30. Oktober 2019 zu verlängern“, erklärte Demmer. Andernfalls wäre eine Reduzierung des Plangebietes oder eine Einstellung des Bauleitplanverfahrens rechtlich ebenso möglich. Letztlich handle es sich um eine politische Entscheidung, die aufgrund der unterschiedlichen Interessen der Grundstückseigentümer getroffen werden müsse, sagte der Rechtsberater. Im Falle des Ablaufs der Veränderungssperre wäre eine Bebauung im Außenbereich der Ortsabrundung nur für privilegierte landwirtschaftliche Nutzung zulässig. Dann müsste das Landratsamt über die Genehmigung des Milchviehstalles entscheiden, der relativ weit in die Grünzone hinein ragt und gegen den es auch Einwände von Anwohnern des östlichen Planbereiches gibt. „Eine Regelung der Baugrenzen könne gleichwohl im Bebauungsplan vorgenommen werden. Für den Erhalt der Grünzone müsste ein Gutachten über deren Wertigkeit für den Landschafts- und Naturschutz und ein Wasserrechtsgutachten für die Gennach als Trennlinie der Bebauung erstellt werden“, erläuterte Demmer weiter. Auf Frage des Zweiten Bürgermeisters Marcus Knoll schätzte der Rechtsanwalt, dass dieses Verfahren innerhalb der Höchstdauer der Veränderungssperre von zwei Jahren machbar sei. Bürgermeister Konrad Dobler zog daraus für sich den Schluss, dass die Planungsziele aufgrund der Einwände nicht mehr erreichbar seien und plädierte dafür, die Veränderungssperre nicht zu verlängern. Auch Herbert Graßl von den Freien Wählern war dieser Meinung: „Eine Fortführung wird zu kompliziert und zu teuer. Wir sollten auf die Ortsabrundungssatzung mit einzelnen Bauanträgen zurückgehen. Vielleicht ergibt sich auch noch eine einvernehmliche Lösung mit dem Standort des Milchviehstalles“. Dagegen sprach sich der Zweite Bürger Marcus Knoll (CSU) klar für eine Verlängerung der Veränderungssperre aus. „Wollen wir das Planungsziel der Gemeinde aufgeben?“, fragte er in die Runde und forderte: „Wer das Planungsziel erreichen will, muss für die Verlängerung der Veränderungssperre stimmen.“ Diese Meinung bekräftigte auch sein Fraktionskollege Gerhard Ringler, der darauf setzt, dass sich innerhalb des Verlängerungsjahres eine endgültige Lösung abzeichnen wird. Die Abstimmung fiel mit sieben zu sechs denkbar knapp für die Verlängerung der Veränderungssperre bis zum 30. Oktober 2019 aus. Zwei Gemeinderäte waren abwesend und zwei durften nicht abstimmen. Somit wird das Bebauungsplanverfahren „Gennach Nordwest“ weiter fortgeführt.

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