Testament rechtzeitig machen
Notar informiert in Versöhnungskirche
Lagerlechfeld Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung – es sind einfache Worte, hinter denen sich viele Fragen und juristische Details verbergen. Was diese Vollmachten und Verfügungen genau bedeuten, darüber sprach der Schwabmünchener Notar Dr. Erhard Pauker im Rahmen der Vortragsreihe „Wichtige Entscheidungen im Auge behalten“. Diese veranstaltet der Förderverein der evangelischen Versöhnungskirche.
Laut Pauker sind die gesetzlichen Vorgaben eindeutig: Der Wille des Patienten gilt und muss berücksichtigt werden. Dieser Wille benötige aber im Notfall einen Vertreter, der ihn durchsetzt. Ehepartner und Kinder seien hier nicht automatisch die gesetzlichen Vertreter.
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