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  3. Landkreis Augsburg: Das Auto als Lastenesel – was gibt es zu beachten?

Landkreis Augsburg
06.05.2024

Das Auto als Lastenesel – was gibt es zu beachten?

Das Angebot an Anhängern, Dachzelten und Transportboxen ist riesig. Das Foto stammt von einer Messe in Stuttgart.
Foto: Klaus Kiesel

Verkehrsserie "Sicher unterwegs": Das Auto ist nicht nur des Deutschen liebstes Kind, es muss im Alltag auch als Transportvehikel dienen. Dabei gilt es einiges zu bedenken.

In einer Serie zum Straßenverkehr erklärt die Redaktion Regeln und Vorschriften, die nicht jeder kennt. Wer erinnert sich noch an die Führerscheinprüfung und die Fragen zur Ladung? Reicht die rote Fahne, wenn die Ladung das Fahrzeug überragt? 

Der Fantasie sind in Bezug auf den Transport von Gegenständen im Auto kaum Grenzen gesetzt. Mitgenommen werden darf, bis auf ein paar Ausnahmen, so ziemlich alles. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht dazu etwas ungenau: "Die Ladung, einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen, sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." Dazu kommen noch die Regeln zum Ladungsüberstand. 

Rote Fahne und nachts eine rote Lampe

Bis zu einer Ladungshöhe von 2,50 Metern darf die Ladung nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen. Nach hinten sind es 1,50 Meter. Beträgt die Wegstrecke nicht mehr als 100 Kilometer, dürfen es sogar drei Meter sein. Zusätzlich muss die über die Rückleuchten mehr als einen Meter hinausragende Last bei Tag durch eine hellrote Fahne, bei Nacht durch eine rote Lampe gekennzeichnet sein. Natürlich gilt es, grundsätzlich das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger zu beachten. Die Höchstlänge eines Zuges darf dabei 20,75 Meter nicht überschreiten.

Es gibt Anhänger für die vielfältigsten Anwendungen

Beim Thema Anhänger gibt es noch weitere Vorschriften. Grundsätzlich muss der Anhänger eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung haben und es müssen die Höchstmaße und Gewichte beachtet werden. Zusätzlich benötigt der Hänger eine Versicherung, und die Fahrerlaubnis des Fahrers muss zum bewegten Gespann passen. Alles, was auf dem Anhänger transportiert wird und nicht durch eine bauliche Befestigung damit verbunden ist, gilt als Ladung. So zum Beispiel eine Verkaufshütte. Auch Eigenbauten oder Umbauten von Anhängern sind möglich. Hierzu gibt es allerdings viele Regeln und Vorschriften. Wichtig: Am Ende müssen immer eine TÜV-Abnahme stehen und die Erteilung einer Zulassung für den Straßenverkehr. Allerdings gibt es auch zulassungsfreie Anhänger. Neben land- und forstwirtschaftlichen Anhängern zählen dazu Sportanhänger zum Transport von Sportgeräten oder Rettungsboten. In allen Fällen muss aber eine Betriebserlaubnis vorliegen.

Vorsicht bei Reservesprit und Gasflaschen

Auf dem Autodach darf ebenfalls etwas transportiert werden. Hier gelten die Vorschriften der Ladungssicherung der StVO. Die immer beliebteren Dachzelte stellen kein Problem dar, solange die zulässigen Dachlasten beachtet werden. Bei bestimmtem Transportgut im Fahrzeug ist allerdings Vorsicht geboten. Reservekanister mit Benzin oder Diesel sind limitiert. In Deutschland dürfen maximal 240 Liter mitgeführt werden. Pro Kanister sind 60 Liter erlaubt. Aus Sicherheitsgründen wird aber empfohlen, nicht mehr als zehn Liter mitzuführen. Im Ausland gelten oft andere Regelungen. Auch der private Transport von Gasflaschen ist erlaubt. Hierzu gelten spezielle Regelungen zu Ladungssicherung und Mengen. Beachtet werden muss, dass das Ventil geschlossen ist und eine Gasflasche nur mit angebrachtem Ventilschutz transportiert werden darf. 

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Hier gibt es einen kurzen Überblick zur Verkehrsserie.

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