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Landkreis Augsburg
11.02.2024

Sicher unterwegs: Wo darf man so schnell fahren, wie man will?

Auf der B17 gilt zwischen Königsbrunn und FCA-Stadion wie auf Autobahnen die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Foto: Elmar Knöchel

Plus In unserer Serie "Sicher unterwegs" geht es um eine der häufigsten Unfallursachen: zu schnell unterwegs. Dabei kommt es nicht immer nur auf das Tempolimit an.

Wer sich ans Tempolimit hält, ist immer auf der sicheren Seite? Ganz und gar nicht, denn nicht angepasste Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen. Und zu schnell kann auch jemand unterwegs sein, der sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält. Denn es gibt eine klare Ausnahme in der Straßenverkehrsordnung.

Nicht alle kennen sicherlich Paragraf drei der Straßenverkehrsordnung: "Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird." Vor allem bei Regen, Schnee oder schlechten Sichtverhältnissen kann das schnell zum Problem werden. Eine Grundregel ist, dass es immer möglich sein muss, innerhalb der Sichtweite anzuhalten. Auf schmalen Straßen, wo Fahrzeuge sich gegenseitig behindern, darf nur so schnell gefahren werden, dass das Anhalten innerhalb der halben Sichtweite möglich bleibt. Übrigens gilt diese Regel ebenso für Radfahrende. Auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung ändert daran nichts. Selbst wenn ein Schild mit Tempo "80" aufgestellt ist, gelten die Bestimmungen weiter. 

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