DFB-Bosse müssen nicht vor Gericht
Möglicherweise erhält der Verband seine 20 Millionen Euro Steuernachzahlung zurück
Die dunklen Schatten über dem Sommermärchen sind zwar immer noch nicht vertrieben, aber zumindest juristisch müssen die früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt wohl keine Konsequenzen mehr befürchten. Das Landgericht Frankfurt lehnte am Montag die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die drei ehemaligen Spitzenfunktionäre ab, die im Zusammenhang mit der WM 2006 wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung angeklagt worden waren. Der DFB darf nach dieser Entscheidung mit Rückzahlungen aus der Steuerkasse von rund 20 Millionen Euro rechnen. „Die Kammer hat keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen“, sagte ein Landgerichtssprecher. Er verwies aber darauf, dass die Staatsanwaltschaft innerhalb von einer Woche noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen kann.
Die Anwälte von Schmidt sehen sich damit in ihrer Auffassung bestätigt, dass sich ihr Mandant nichts zu Schulden kommen ließ. „Wie die Verteidigung bereits vom ersten Tag der Ermittlungen – vor drei Jahren – vorgetragen hat, hat Herr Schmidt sich zu keinem Zeitpunkt strafbar gemacht“, hieß es in einer schriftlichen Erklärung seiner Anwälte. „Damit bleibt es dabei: Das Sommermärchen 2006 war die beste WM aller Zeiten“, meinen die Anwälte.
Der einstige DFB-Chef Zwanziger hielt sich mit der Kommentierung zurück, kündigte aber eine ausführliche Erklärung dazu an. Sein Nachfolger im DFB-Präsidentenamt, Wolfgang Niersbach, äußerte sich zunächst nicht.
Niersbach, Zwanziger und Schmidt war in der Anklage vorgeworfen worden, die Rückzahlung von 6,7 Millionen Euro im Zuge der WM-Organisation an den Weltverband Fifa verschleiert zu haben. Dadurch sei eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben worden. Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschlag seien in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt worden, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Dem folgten die Richter des Landgerichts nicht: Nach Informationen der Welt geht aus ihrem Beschluss hervor, dass diese 6,7-Millionen-Euro-Zahlung des WM-Organisationskomitees „steuermindernd geltend“ gemacht werden durfte.
Bestätigt sieht sich der DFB durch die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt in seiner Rechtsauffassung, dass es sich bei den 6,7 Millionen Euro um eine „Betriebsausgabe“ handele. Bei der Veröffentlichung der Bilanz für das Geschäftsjahr 2017 am Anfang des Monats hatte der DFB mitgeteilt, ein negatives Ergebnis von 20,3 Millionen Euro verzeichnet zu haben. Als Hauptgrund war dabei die Nachzahlung an das Finanzamt Frankfurt im Zuge der WM-Affäre von 22,57 Millionen Euro genannt worden. Möglicherweise kann der DFB nun wieder hoffen, diese Summe zurückfordern zu können. (dpa)
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