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Auch das Auto muss man ummelden

Was viele Autofahrer nicht wissen: Auch bei einem Umzug innerhalb eines Ortes muss die Anschrift bei der Zulassungsstelle umgeschrieben werden.
Foto: Jens Büttner, tmn

Wer umzieht, muss nicht nur sich selbst sondern auch sein Auto ummelden - und zwar ohne schuldhaftes Verzögern. Das alte Kennzeichen darf man behalten.

Bei einem Umzug muss man an viele Dinge denken - und dann sind da noch die lästigen Behördengänge. Dass man seine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt melden muss, haben viele noch auf ihrer To-do-Liste stehen. Was hingegen oftmals auf die lange Bank geschoben oder vergessen wird, ist die Ummeldung des Autos.

Umgehen lässt sich der Behördengang nicht. "Ein Fahrzeug ist nicht nur bei einem Halterwechsel unverzüglich umzumelden", erklärt Torsten Hesse vom Tüv Thüringen. Auch nach einer Adressänderung sei der Gang zur zuständigen Zulassungsbehörde Pflicht. Was viele Autofahrer nicht wissen: Auch bei einem Umzug innerhalb eines Ortes muss die Anschrift bei der Zulassungsstelle umgeschrieben werden. Die Ummeldung sollte unverzüglich erfolgen, rät der Experte.

Ummeldung zeitnah erledigen

Welcher Zeitraum damit gemeint ist, lässt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung zwar offen. Verwaltungsrechtlich ist mit "unverzüglich" allerdings eine Handlung ohne schuldhaftes Zögern gemeint. Hesse rät, die Ummeldung des Autos bei der Zulassungsbehörde zusammen mit der Änderung der Adresse beim Einwohnermeldeamt in einem Gang zu erledigen, wenn das möglich ist. Denn oftmals sind die Ämter im gleichen Gebäude untergebracht, was zusätzliche Wege spart.

Manche Kommunen bieten in den Bürgerämtern ein vereinfachtes Verfahren an, bei dem mit der Umschreibung des Wohnsitzes das Auto ebenfalls umgemeldet wird. Wer sein Auto nicht rechtzeitig ummeldet, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.

Kennzeichen mitnehmen oder neu machen

Mit einem Kennzeichen aus Berlin in Hamburg unterwegs zu sein, bedeutet seit 2015 nicht mehr zwingend, dass man ein Auswärtiger ist. Fahrzeugkennzeichen dürfen nämlich inzwischen mit umziehen. Das spart Zeit, Extra-Gebühren und Kosten für neue Schilder oder Plaketten.

Für die reine Adressänderung benötigen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung - hier reicht in der Regel der Stempel im Fahrzeugschein aus -, einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung sowie eine Versicherungsbestätigung (eVB).

Wer unbedingt das Kennzeichen des neuen Heimatbezirks übernehmen möchte, benötigt mehr Dokumente: Hinzu kommen in dem Fall noch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die alten Schilder und ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer. (tmn)

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