Einprägsame Slogans und Faustregeln
Im Oktober: Lichttest mit „Gutes Licht! Gute Fahrt!“ und Reifenwechsel „von O bis O“
Es kommt die Zeit der Nässe, des Nebels, Glatteis’ und des Schnees – für Autofahrer heißt das: Jetzt den Termin zum Reifenwechsel in der Werkstatt des Vertrauens ausmachen. Genauso wichtig wie Winterreifen bei niedrigen Temperaturen sind funktionierende Scheinwerfer am eigenen Fahrzeug. Deshalb startet im Oktober wieder die Aktion „Gutes Licht! Gute Fahrt!“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem kostenlosen Lichttest in Kfz-Werkstätten im Landkreis.
Wie bekommt man den Lichttest?
Den Lichttest bekommt in den Aktionswochen im Oktober jeder kostenfrei, der zu einer Meisterwerkstatt der Kfz-Innung geht, solange keine Bauteile beschädigt sind. Bei Reparaturen muss der Kunde die anfallenden Kosten selbst tragen.
Die neun Bestandteile des Lichttests:
- Nebel-, Such- und andere erlaubte Zusatzscheinwerfer
- Fern- und Abblendlicht
- Rückfahrscheinwerfer
- Begrenzungs- und Parkleuchten
- Bremslichter
- Schlusslichter
- Warnblinkanlage
- Fahrtrichtungsanzeiger
- Nebelschlussleuchte
Der häufigste Grund für Unfälle und ein erhebliches Sicherheitsrisiko im Winter sind defekte oder schlecht eingestellte Lichtanlagen, was die Experten bei der Kontrolle beheben.
Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, aber...
Zwar gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch eine situative. Sprich: bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur mit Winterreifen gefahren werden. Die bekannte Faustformel „von O bis O“, von Oktober bis Ostern, ist ein grober Hinweis wann es Zeit für den Reifenwechsel ist. Durchgeführt wird dieser preisgünstig in allen freien und herstellergebundenen Werkstätten im Landkreis – schnell und unkompliziert. Eine frühzeitige Terminabsprache ist empfehlenswert. Die situative Winterreifenpflicht ist erfüllt, wenn auf allen vier Rädern Winterreifen montiert sind. Bei Missachtung drohen Bußgelder zwischen 60 und 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Auch Ganzjahresreifen gelten als Winterreifen. Auf ihnen muss das „Alpine“-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung (noch bis 30. September 2024 gültig) sein.
Winterreifenpflicht-Ausnahmen:
einspurige Kraftfahrzeuge (wie Motorräder)
Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV pilz/ADAC
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