Betrunken auf dem Rad kann den Führerschein kosten
Bremen (dpa/tmn) - Betrunken Fahrrad zu fahren, kann den Führerschein kosten. Das sollten Fußballfans bedenken, die sich nach feuchtfröhlichem Public-Viewing zur Heimfahrt auf ihren Drahtesel schwingen.
Bereits eine einzige Fahrt unter Alkoholeinfluss reiche aus, und der Lappen ist futsch, warnt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 32.07).
Der Entscheidung zufolge kann einem Radfahrer nach einer Fahrt mit 1,6 Promille die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn zu erwarten ist, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Die Prognose dazu erstellt laut ADFC die Straßenverkehrsbehörde nach einem medizinisch-psychologischen Gutachten. Bestehen aufgrund früherer Alkoholfahrten Zweifel an der Eignung, ein Kraftfahrzeug zu führen, wird die Fahrerlaubnis einbehalten. Der ADFC weist darauf hin, dass auch ein Radfahrverbot droht, wenn das Gutachten eine "fehlende Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen" ergibt.
ADFC: www.adfc.de
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