Fahrer haftet bei fahrlässiger Navi-Bedienung
Potsdam/Düsseldorf (dpa) - Wer beim Fahren an seinem Navigationsgerät hantiert und dabei einen Auffahrunfall verursacht, handelt grob fahrlässig und muss laut Gericht deshalb für den Schaden voll aufkommen.
Das entschied das Landgericht Potsdam, wie die Rechtschutzversicherung ARAG in Düsseldorf mitteilte (LG Potsdam, Az.: 6 O 32/09). Der betroffene Fahrer eines Mietwagens war dem Urteil zufolge nach einem Überholvorgang wieder in die rechte Fahrbahn eingeschert. Nun wollte er sich mittels seines Navigationsgerätes vergewissern, ob er bei dem längeren Manöver nicht die Raststätte verpasst hatte, an der er eigentlich halten wollte. Beim Hantieren an seinem Navi fuhr er auf einen vorausfahrenden Wagen auf.
Trotz einer vertraglich auf 950 Euro beschränkten Selbstbeteiligung weigerte sich die Mietwagenfirma, den darüber hinausgehenden Schadensbetrag von rund 4550 Euro zu übernehmen. Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt und damit jeglichen Haftungsanspruch seitens der Autovermieterin verloren, argumentierte das Unternehmen.
Dem widersetzte sich der Beschuldigte und argumentierte, er könne nichts Fahrlässiges darin sehen, von einem rechtmäßig im Fahrzeug installierten Gerät auch während der Fahrt entsprechende Informationen abzurufen. Die Richter in Potsdam sahen das jedoch anders und verurteilten den Mann zur Leistung des Schadenersatzes.
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