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Auto & Verkehr
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Wer es noch nicht getan hat, sollte sich beim Tausch von Sommer- auf Winterräder sputen. Denn das schlechte Wetter kommt bald. Was es bei Winterreifen sonst noch zu beachten gibt.

Faustregel

Von Oktober bis Ostern heißt die Faustregel für das Aufziehen der Winterreifen. Obwohl es keine gesetzliche Regelung für eine bestimmten Zeitpunkt gibt, sollte man möglichst der „O bis O“-Regel folgen

Bewusste Wahl

Wer neue Winterreifen braucht, orientiert sich vor dem Kauf möglichst an Tests von Autoclubs oder Fachzeitschriften, rät der TÜV Süd. Ihre Kaufentscheidung sollten die Autofahrer dabei davon abhängig machen, wie sie ihren Wagen vorwiegend im Winter nutzen. Wer etwa öfter in die Berge fährt, wählt möglichst einen Pneu, der vor allem auf Eis und Schnee gute Noten bekommt. Ist der Fahrer aber meist auf Autobahnen als Berufspendler unterwegs, können die Faktoren Nässeeigenschaften und Langlebigkeit wichtiger sein.

Mindestens vier Millimeter

Wer jetzt die Winterreifen am Auto aufzieht, sollte vorher überprüfen, ob sie noch genügend Profil haben. Dabei verlange der Gesetzgeber mindestens 1,6 Millimeter. Der TÜV Thüringen rät aber zu mindestens vier Millimetern Profil. Denn je weniger Profil ein Reifen noch hat, desto schlechter sind Grip und Bremsverhalten auf nassen oder winterlichen Straßen. Besonders wer mit dem Auto im Winter etwa in die Nachbarländer Schweiz und Österreich reisen möchte, sollte das Profil im Blick halten: Dort gelten Reifen mit weniger als vier Millimeter Profil als Sommerreifen. tmn/va

Fahrradstraßen sind für Fahrräder, E-Scooter und Pedelecs gedacht, dürfen jedoch auch von Autos und Motorrädern befahren werden, sofern Zusatzschilder dies erlauben.
Wer darf hier fahren?

So müssen Sie sich in Fahrradstraßen verhalten

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