Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Auto & Verkehr
  4. Autofahrer-Wissen: Schutzstreifen für Radler: Was dürfen Autos?

Autofahrer-Wissen
ANZEIGE

Schutzstreifen für Radler: Was dürfen Autos?

Der Schutzstreifen für Radler wird in der Regel durch weiße unterbrochene Linien auf der Fahrbahn gekennzeichnet - dort gilt ein generelles Halteverbot für Autos.
Foto: Christoph Soeder/dpa

Wo Schutzstreifen für Radfahrer auf die Straße gezeichnet sind, kennen manche Autofahrer ihre Pflichten nicht. Aber was ist hier eigentlich erlaubt?

Man sieht es im täglichen Verkehr immer wieder: Autofahrer, die mit ihrem Wagen auf Fahrrad-Schutzstreifen halten oder dort sogar parken. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Nein. Seit dem Inkrafttreten der neuen Regeln in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Ende April gilt ein generelles Halteverbot auf den Schutzstreifen. Zuvor war es erlaubt, bis zu drei Minuten auf den aufgemalten Radwegen zu halten. Das kostet jetzt ab 55, in schweren Fällen sogar bis 100 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Dem Gegenverkehr ausweichen ist erlaubt

Kurzes Fahren auf dem Schutzstreifen hingegen ist in sehr eingeschränktem Maß möglich. "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn den Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen", sagt Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei der Prüf-Organisation Dekra. Vorausgesetzt, der Radverkehr wird dabei nicht gefährdet.

Zum Hintergrund: Grundsätzlich sind Schutzstreifen für Radler - anders als ausgewiesene Radwege - nicht baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt. In der Regel werden sie auf der Fahrbahn durch weiße unterbrochene Linien und in regelmäßigen Abständen durch ein weißes Piktogramm eines Fahrrads gekennzeichnet. (dpa)

Verkehrsministerium zu neuen Regeln

Zu spät gebremst? Häufen sich solche Situationen, ist es sinnvoll, das Fahrverhalten zu reflektieren.
Medikamente und Co.

Autofahren im Alter: Wie sicher bin ich unterwegs?

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren