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Nach dem Krach

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Und dann hat es doch gekracht. Der Pkw-Bestand und die Fahrtleistungen nehmen kontinuierlich zu – und damit auch die Zahl der Konfliktsituationen auf den Straßen.

Egal, wie umsichtig und vorsichtig man sich selbst im Verkehr verhält: Jeder kann jederzeit in einen Unfall verwickelt werden. Im Falle des Falles ist es ratsam, von einem Kfz-Sachverständigen ein neutrales Gutachten in Auftrag zu geben. Bereits ab einer geschätzten Schadenssumme von 715 Euro macht sich die objektive und unabhängige Einschätzung von Fachleuten bezahlt.

Als Geschädigter nach einem Autounfall hat man die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen. Man sollte darauf achten, dass der Experte nicht nur eine Qualifikation wie Kfz-Meister, Diplom-Ingenieur oder Techniker vorweist. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger beziehungsweise die gegnerische Versicherung die Kosten für ein Kfz-Schadensgutachten. Bei unklarer Schadensfrage, Personenschäden oder bei Streitigkeiten mit der Versicherung hilft es oftmals, einen qualifizierten Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten.

Wer anstatt eines aussagekräftigen Kfz-Schadensgutachtens lieber einen Kostenvoranschlag vorzieht, sollte bedenken, dass dieser keine beweissichernde Funktion hat. Meistens wird in einem Kostenvoranschlag auch keine Aussage zu Nutzungsausfall oder Wertminderung gestellt. pm/ansch

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