Unfallursache unklar: Autofahrer müssen Schaden teilen
Hamm/Berlin (dpa/tmn) - Wenn sich nach dem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge die Unfallursache nicht eindeutig klären lässt, müssen sich die Unfallgegner den Schaden teilen.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Aktenzeichen: 6 U 305/09) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. In dem Fall hatte eine Autofahrerin nach einer Kollision behauptet, der Mann im Wagen vor ihr habe zurückgesetzt. Der andere Beteiligte dagegen gab an, die Frau sei auf sein Auto aufgefahren. Eine genaue Rekonstruktion des Unfalls war nicht mehr möglich. Deshalb gingen die Richter hier nicht - wie es eigentlich die Regel ist - von der Schuld des auffahrenden Verkehrsteilnehmers aus.
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