Wie Autofahrer richtig parken
Vor allem in Innenstädten ist die Parkplatznot oft groß. Geparkt wird nicht selten einfach dort, wo Platz ist. Aber darf man das?
Rechts ein Auto, links ein Auto, und in der Mitte bleibt noch ein schmaler Fahrstreifen für den Durchgangsverkehr - solche Parkszenarien sind Klassiker in Wohngebieten. Oft ist die Lücke dann nicht mehr groß genug für einen Rettungswagen.
Wie geht es besser und was ist erlaubt? Die Sanktionen für die Autobesitzer seien in einer solchen Ausnahmesituation von verschiedenen Faktoren abhängig, erklärt Gerrit Reichel vom ACV Automobil-Club Verkehr.
Falschparken kann teuer werden
"Wer nicht nur hält, sondern parkt, muss sicher mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen und etwaige Abschleppkosten bezahlen", sagt er. Damit solche Situationen gar nicht erst entstehen, führt die Polizei beispielsweise in Hamburg regelmäßig zusammen mit der Feuerwehr Überprüfungsfahrten durch, um die Anwohner zu sensibilisieren.
"Das wird mitunter auch nach Hinweisen der Rettungskräfte an Problemstellen gemacht", erklärt Frank Reschreiter, Sprecher der Hamburger Innenbehörde. Fahrzeughalter, die zu wenig Platz lassen, würden dann gezielt angesprochen und darauf hingewiesen, dass sie mit ihrem Wagen Einsatzfahrzeuge behindern. Als Durchfahrtsbreite vorgeschrieben sind mindestens 3,05 Meter.
Sachbeschädigungen im Notfall erlaubt
"Dies ergibt sich aus Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung, wo eine maximale Fahrzeugbreite von 2,55 Metern festgeschrieben ist. Hinzu kommt ein Sicherheitszuschlag von 50 Zentimetern", erklärt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Neuss.
Parken zwei Autos auf gleicher Höhe, muss derjenige auf diesen Abstand achten, der zuletzt parkt. Geht es bei einem Rettungseinsatz um Leben und Tod, darf ein Rettungswagen theoretisch auch ein falsch parkendes Auto zur Seite "schieben". Hier komme es auf die Verhältnismäßigkeit an: "Als Ultima Ratio sind Sachbeschädigungen erlaubt, wenn sie notwendig sind, das Menschenleben zu retten", sagt Goldkamp.
Wo darf ich parken, wo nicht?
Grundsätzlich ist das Parken auf normalen Ortsdurchgangsstraßen erlaubt, aber es müssen noch weitere Regeln beachtet werden. "Vor Kreuzungen und Einmündungen müssen fünf Meter Abstand gehalten werden, erklärt Goldkamp. Außerdem dürfe man nicht vor Grundstücksein- und -ausfahrten parken, vor Bordsteinabsenkungen oder über Schachtdeckeln. Darüber hinaus gelte ein Park- und Halteverbot überall dort, wo es ausgeschildert sei. Auch auf Gehwegen ist das Parken und Halten verboten.
Hältst du noch oder parkst du schon?
Gerade in dicht besiedelten Wohngebieten besonders beliebt ist auch das Parken und Halten in zweiter Reihe. Zumindest das Halten neben geparkten Fahrzeugen ist in bestimmten Situationen auch erlaubt. "Werden andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert, ist das Ein- und Aussteigen oder auch das Be- und Entladen kein Problem", sagt Reichel. Allerdings dürfe dies nicht länger als drei Minuten dauern. Denn das Parken in zweiter Reihe ist generell verboten.
Und wer unberechtigterweise mit einem Nicht-Stromer an einer Stromtankstelle für E-Autos parkt, müsse damit rechnen, abgeschleppt zu werden, so Reschreiter
Wer nach langer Suche endlich einen Parkplatz gefunden hat, sollte dann auch darauf achten, dass die Parkbucht wirklich groß genug ist. "Es muss immer möglich sein, dass in die Nachbarfahrzeuge gefahrlos eingestiegen werden kann", erklärt Goldkamp. Als Richtwert gelte hier ein Abstand von mindestens 70 Zentimetern. (tmn)
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