Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Auto & Verkehr
  4. Zur Kasse gebeten: Gelten Tempolimits auch für Radfahrer?

Zur Kasse gebeten
ANZEIGE

Gelten Tempolimits auch für Radfahrer?

Beginn einer Tempo-30-Zone in Berlin.
Foto: Jens Kalaene, tmn

In einer Tempo-30-Zone zieht plötzlich ein Radfahrer an einem Autofahrer vorbei. Darf er das? Darf ein Radler ruhig schneller fahren als erlaubt?

Fahrräder sind mitunter ziemlich zügig unterwegs - leichtere Materialien, moderne Schaltungen und elektrische Unterstützung machen es möglich.

Müssen sich auch Radfahrer dabei auch an Tempolimits halten? "Selbstverständlich ja, die Straßenverkehrsordnung richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer und gilt somit auch für Radfahrer", erklärt Dekra-Experte Andreas Schmidt. Häufig sei aber nicht bekannt, dass Verstöße von Radfahrern bezüglich der Geschwindigkeit mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden können.

Kontrolle behalten und niemanden gefährden

Man darf zudem nur so schnell fahren, dass man sein Fahrzeug ständig beherrscht. "Die Geschwindigkeit ist insbesondere an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse sowie die persönlichen Fähigkeiten anzupassen", erläutert Schmidt. Gegenüber Kindern oder oder hilfsbedürftigen und älteren Menschen müssen sich Radler so verhalten, dass deren Gefährdung ausgeschlossen ist.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird zum einen durch entsprechende Verkehrszeichen begrenzt. Beispiele hierfür sind die Zeichen 274 ("Zulässige Höchstgeschwindigkeit") mit den Ziffern des jeweils geltenden Tempolimits, etwa 30 km/h.

Verkehrszeichen 274.1 markiert den Beginn einer Tempo-30-Zone. Und wer etwa das Zeichen 325 ("Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs") passiert, muss Schrittgeschwindigkeit fahren und darf Fußgänger weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, müssen Radler warten. (tmn)

Fahrradstraßen sind für Fahrräder, E-Scooter und Pedelecs gedacht, dürfen jedoch auch von Autos und Motorrädern befahren werden, sofern Zusatzschilder dies erlauben.
Wer darf hier fahren?

So müssen Sie sich in Fahrradstraßen verhalten

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren