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Eigentümergemeinschaft muss Klimageräten zustimmen

Berlin (dpa/tmn) - Einem außen am Gebäude montierten Klimagerät müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen. Ansonsten kann es auf Kosten des Besitzers wieder entfernt werden. Dies kann von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden.

Das gilt vor allem dann, wenn das Gerät durch Betriebsgeräusche die Nachtruhe der Nachbarn stört. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AZ: 3 Wx 179/09) weist der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin.

In dem verhandelten Fall hatte ein Wohnungseigentümer an der Außenfassade im Innenhof ein Klimagerät angebracht - die Eigentümergemeinschaft beschloss jedoch, dass er das Gerät entfernen müsse. Der Wohnungseigentümer dagegen vertrat die Ansicht, es liege zwar eine bauliche Veränderung vor, diese beeinträchtige aber die Nachbarn nicht.

Die Richter befanden jedoch, dass die Klimaanlage stört. Sie entwickele eine Geräuschbelästigung, die das zumutbare Maß überschreite. Das Gerät muss nun wieder abgebaut werden.

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