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Hausbau: Nachbarn mit gemeinsamer Wand

Doppelhäuser müssen nicht identisch sein, sondern dürfen sich durchaus unterscheiden.
Foto: Wolfram Steinberg
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Warum sich mit dem Bau eines Doppelhauses nicht nur bares Geld, sondern auch viel Energie sparen lässt

Zu zweit geht vieles leichter – auch beim Hausbau. Wer ein Doppelhaus baut mit einem zweiten Haushalt Wand an Wand, der hat den Komfort eines Eigenheims mit Garten, aber wesentlich geringere Kosten als bei einem freistehenden Einfamilienhaus. Doch es gibt auch Nachteile.

Die Vorteile

„Ein großer Vorteil ist, dass zwei Häuser auf einem relativ kleinen Grundstück untergebracht werden können“, erklärt Christof Rose von der Architektenkammer. „Denn der bei Einzelhäusern geforderte Abstand zur Grundstücksgrenze entfällt an einer Seite, weil beide Haushälften an einer Wand verbunden sind.“ So lässt sich an den Grundstückskosten sparen.

Wer sich schon einen Partner sucht, mit dem er sich gut versteht, kann die Kosten weiter senken. „Der Bau- und Planungsprozess läuft wesentlich effizienter, wenn beide Bauherren gemeinsam agieren“, sagt Christoph Windscheif vom Bundesverband Deutscher Fertigbau.

Der Nachteil

Als Nachteil beim Doppelhaus wird von vielen die große Nähe zu den unmittelbaren Nachbarn betrachtet. „Man sollte schon beim Bau und bei der Gestaltung des Außenbereichs genügend Rückzugsmöglichkeiten einplanen“, rät Rose. Selbst wenn die Familien beim Einzug beste Freunde sein mögen, oder sogar Verwandte nebeneinander wohnen – wichtig sei, eine gewisse Privatsphäre für beide Seiten zu schaffen.

Die Lösung

Entscheidend für ein gutes Miteinander der Nachbarn ist eine klare Regelung der Eigentumsverhältnisse. Klassischerweise teilen sich beide Bauherren das Grundstück auch als Eigentümer. „Jeder kauft seine Hälfte und lässt sie ins Grundbuch eintragen“, erklärt Gabriele Heinrich vom Verein Wohnen im Eigentum. Auf diese Weise ist jeder sein eigener Herr auf seinem Grund und Boden.

Das Gestalterische

Meist besteht ein Doppelhaus aus zwei Hälften mit getrennten Eingängen. Die Fassaden sind gleich, die Fenster symmetrisch verteilt. Der Dachstuhl erstreckt sich über das gesamte Gebäude. „Aber es gibt auch andere Varianten“, erklärt Rose. „Ein Doppelhaus muss nicht unbedingt ein Haus mit spiegelverkehrtem Ebenbild sein. Doppelhäuser müssen aber nach dem Baurecht insgesamt einheitlich erscheinen und ins Orts- oder Stadtbild passen“, betont Rose.

„Ausschlaggebend für die Genehmigung ist, dass es ein deutliches Maß an baulicher Übereinstimmung gibt und dass das Haus eine gemeinsame Wand hat. Sie muss beide Teile verbinden.“ Wenn die Häuser nur dicht nebeneinander stehen oder sich nur punktuell berühren, bilden sie baurechtlich kein Doppelhaus. tmn

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