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Bei Schneefall
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Fakten und Tipps zur Räumpflicht im Winter

Haus- und Grundstückseigentümer sind in der Pflicht, wenn der Winter die Gehwege einschneit.
Foto:  Benjamin Nolte, tmn

Auf Streusalz sollte man im Winter verzichten. Doch wie bekommt man Eis und Schnee dann in den Griff? Und wann muss man überhaupt streuen oder schippen?

Bereit für den Schneefall? Schon Splitt für die Wege gekauft? Hausbesitzer sind verpflichtet, Gehwege und mitunter auch die Straße vor ihrem Grundstück zu räumen und zu streuen. Das gilt, sofern die Gemeinde dies auf Eigentümer übertragen hat.

Welches Streumittel ist das beste?

Einfach mit einer Tüte Streusalz dem Schnee zu Leibe zu rücken, ist keine gute Idee. "Das ist in den meisten Kommunen verboten und wird mit einem Bußgeld belegt", erklärt Laura Schoen vom Umweltbundesamt. Das Salz schadet Pflanzen, Tieren und Gewässern, aber auch Fahrzeugen und Bauwerken. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen, zum Beispiel auf Treppen, ist laut Schoen in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt.

Die Alternativen sind abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Sie erhöhen die Griffigkeit, indem sie sich mit der Glätteschicht verzahnen. Um eine ausreichende Wirkung zu erzielen, sollten sie möglichst dicht gestreut werden. "Nach der Schneeschmelze kann das Streugut dann wieder zusammengekehrt und beim nächsten Schneefall wieder verwendet werden", rät Schoen.

Wann muss ich streuen oder Schnee schippen?

Die meisten Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zur Reinigung der Wege, die am Grundstück liegen, auf dessen Eigentümer. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht haben sie dafür zu sorgen, dass niemand auf vereisten Wegen ausrutscht und sich verletzt. Die Gehwege sind in der Regel zwischen 7.00 und 20.00 Uhr eis- und schneefrei zu halten, an Sonn- und Feiertagen ab 9.00 Uhr. Lokale Ausnahmen sind möglich. Wagner ergänzt: "Bei andauerndem Schneefall müssen Eigentümer aber nicht ständig fegen und räumen. Es ist in Ordnung, damit anzufangen, wenn sich ein Ende des Schneefalls abzeichnet."

Wie umfassend muss ich Wege von Schnee und Eis befreien?

Es muss nicht der gesamte Gehsteig geräumt werden. Bei Gehwegen ohne besondere Verkehrsbedeutung ist es ausreichend, einen Streifen zu streuen, der es zwei Fußgängern ermöglicht, vorsichtig aneinander vorbeizukommen. "Der Laufweg sollte mindestens einen halben Meter breit sein", erklärt Wagner. Auf dem geräumten Streifen sollte man sicher laufen können, man braucht ihn aber nicht vollständig von Schnee zu befreien. Denn auch Fußgänger müssen dann vorsichtig sein.

Wie wird das Schneeschaufeln einfacher?

Um effektiv schippen zu können, darf eine Schaufel nicht zu schwer sein. "Es empfiehlt sich im Geschäft mehrere Modelle anzuschauen und entsprechend der Körpergröße auszusuchen", sagt Wilhelm Sonntag vom TÜV Rheinland. "Die wegen ihres geringen Gewichts beliebten Schaufeln aus Aluminium eignen sich in erster Linie für die Arbeit auf glatten Untergründen. Auf Kopfsteinpflaster oder Gehwegplatten zerkratzt ihre Oberfläche beim Einsatz schnell." Bei glatten Wegen empfiehlt er Schaufeln mit einer Gummilippe. Modelle mit leicht geschwungenem Stiel und ergonomischem Griff in dem Y- oder D-Form erleichtern die Arbeit zudem, wenn der Schnee aufgetürmt werden soll. (tmn)

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